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Rückwirkende EM-Rente

von Fragetante29.12.2008 | 08:47
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag,vor geraumer Zeit stellte ich im Forum eine Frage bezüglich Lohnrückforderungen vom Arbeitgeber bei rückwirkend gewährter EM-Rente.Es gab einige gute Antworten,doch leider fehlten damals noch Details,worauf sich dieses begründet.Nun ist die Fragetante schlauer.Die EM-Rente wurde in 2008 für 2 Jahre rückwirkend bewilligt,für diesen Zeitraum wurden nun nachträglich Lohnzettel erstellt,auf denen sämtliche Sonderzuwendungen wie Weihnachts-u.Urlaubsgeld,Erfolgsprämie,Krankengeldzuschuß etc.als Minusbetrag aufgelistet und somit als Überzahlung deklariert sind.Das sind also die Rückforderungen des AG.Zusatzfrage wäre,da diese sicher in die Rentenberechnung eingeflossen sind,müßte sicher auch der Rententräger umgehend informiert werden,da eine Neuberechnung der Rente erfolgt???Und sind o.g.Beträge dem AG tatsächlich zu erstatten????

6 Antworten

Agnesam 29.12.2008 | 09:51
Hallo Fragetante, welcher Tarifvertrag findet denn Anwendung, öffentlicher Dienst? Seit wann bestand das Beschäftigungsverhältnis, langjährig? Zur Zusatzfrage: Diese Entgelte sind sicher nicht in die Rentenberechnung eingeflossen, da sie nach dem Leistungsfall (wohl 2005 oder 2006) liegen. Agnes
Fragetanteam 29.12.2008 | 11:00
Das Beschäftigungsverhältnis bestand langjährig(18Jahre),die Frage nach dem Tarifvertrag läßt sich nicht so einfach beantworten,war früher ö.D.,jetzt ja privatisiert(Bahn AG).
Agnesam 30.12.2008 | 07:39
Hallo Fragetante, der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) sieht in § 22 vor, dass bei rückwirkender Bewilligung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung z.B. der gezahlte Krankengeldzuschuss als Vorschuss auf die Rente gilt und zurückzuzahlen ist. Ich nehme an, dass auch der Tarifvertrag für die Bahn entsprechende Regelungen vorsieht. Ich fürchte, der Arbeitgeber handelt nach dem Tarifvertrag korrekt. Mit freundlichen Grüßen Agnes
Fragetanteam 30.12.2008 | 10:37
Vielen Dank für die Antwort,beim Krankengeld der Kasse war es ja auch so(nur das diese im Unterschied quasi aus der Rentennachzahlung bedient wurde,während man hier dann wohl selber gefordert ist?),dann wird das schon seine Richtigkeit haben.
Rentnerinam 30.12.2008 | 11:18
Ja, nach TVöD müssen Sie zurückzahlen. Den Tarifvertrag für die Bahn mssten Sie selbst nachgucken. Ich hatte damals als Rentenbeginn die Wahl zwischen dem Monatsbeginn nach Beginn der Erkrankung und dem nach Rehaantrag. Habe wegen der Rückzahlungen das spätere Datum genommen, da war's dann nur noch etwas Krankengeldzuschuss, den der AG bei der Zusatzversorgung zurückverlangt hat; andernfalls hätte ich direkt zahlen müssen.
Fragetanteam 30.12.2008 | 12:12
Danke,tja so ne Wahl gabs leider nicht,im Endeffekt weiß man vorher ja leider nicht,ob die Rente auch bewilligt wird.Na,was hilfts-was muß,das muß!
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