Hallo Carla,
bei Einkünften aus Rentenversicherungen gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Das heißt, Einnahmen werden in dem Jahr besteuert, in dem Sie auf Ihrem Bankkonto gut geschrieben werden. Eine Nachzahlung für mehrere Jahre wird also nur in dem Jahr der Zahlung besteuert. Die Jahre, für die Rente nachgezahlt wird, sind von der Nachzahlung nicht betroffen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.