Hallo Sandra,
Voraussetzung für eine EM-Rente:
Gesundheitszustand: Sie können wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
Wartezeit: Sie waren vor Eintritt in die EM-Rente mindestens fünf Jahre rentenversichert.
Beiträge: Sie haben in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
Alter: Sie haben das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.
Wenn Ihnen eine EM-Rente rückwirkend bewilligt wird, wird zunächst einmal der Leistungsfall, das heißt der Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt und dann der eigentliche Rentenbeginn (der auch vom Antragsdatum abhängt).
Im 'Normalfall' werden dann bis zum Eintritt der Erwerbsminderung die bis dahin gezahlten Beiträge (auch die aus einer früheren Arbeitslosigkeit oder des Bezuges von Krankengeld) zur Berechnung der Entgeltpunkte (EP) berücksichtigt. Je nach Rentenbeginn werden diese um eine Zurechnungszeit erhöht und dann mit einem Abschlag von 0,3% pro Monat bis zum Erreichen der Regelaltersrente wieder reduziert, wobei dieser Abschlag auf maximal 36 Monate = 10,8% begrenzt ist.
Das Ergebnis ist dann der Zugangsfaktor (1-10,8 = 0,872). Mit diesem werden die errechneten EP multipliziert und ergeben Ihre persönlichen EP. Die dann multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (zum Rentenbeginn) den Anfangswert Ihrer Rente in EUR ergeben. Wenn die Rente rückwirkend bewilligt wird, werden zwischenzeitliche Rentenerhöhungen noch mit drauf gerechnet und der Betrag ab Bescheid ist dann der für Sie gültige.
Von der Brutto-Rente werden dann Beiträge zur Krankenversicherung einbehalten (50% des fälligen Beitrages inkl. Zusatzbeitrag KV)) und der Betrag und 100% des Beitrages zur Pflegeversicherung. Also zusammen ca. 11%.
Also angenommen eine volle EM-Rente würde 1.000,00 EUR betragen, würde der 'Zahlbetrag' dieser Rente 1.000-110,00 = 890,00 EUR sein.
Ab Rentenbeginn (rückwirkend) hätten Sie dann einen Nachzahlungsanspruch gegenüber der DRV. Der wird aber zunächst nicht ausbezahlt, sondern es wird erst einmal geprüft, ob andere Stellen Ansprüche erheben (z.B. Krankenkasse wegen Krankengeld, die DRV selbst wegen einer medizinischen Reha, die Agentur für Arbeit wg. ALGI/ALG II).
Und nur für die Zeiten, die taggenau mit einem dieser Ansprüche zusammentreffen, wird dann die DRV die Ansprüche der anderen erfüllen. Da nicht mehr zur Verfügung steht, als der 'Zahlbetrag der Rente' kann eine Differenz nicht von Ihnen gefordert werden, Sie selbst würden dann allerdings auch keine Nachzahlung bekommen
(Also z.B. Monat Mai 2021 Rentenzahlbetrag 890,00 EUR aber ALG I war 936,00 EUR erhalten Sie für den Monat Mai keine nachbezahlte Rente mehr).
'Schlimmstenfalls' würde als die rückwirkend bewilligte Rente nicht zur Auszahlung kommen (weil Sie das ja schon irgendwie von anderen bekommen hatten), sondern dann erst ab 'laufender Zahlung'. Bzw., da zwischen Bescheid (sofortige Einstellung KG oder ALGI) meist ca. 2 Monate liegen, bis die lfd. Zahlung beginnt, würden diese 2 Monate Ihnen nachbezahlt.
>> Achtung! für diese ein bis zwei Monate 'Überbrückungszeit jetzt schon mal vorsorgen.
(Dies alles unter der Voraussetzung, das eine volle EM-Rente bewilligt werden würde, bei einer halben ist die 'Erstattung' etwas komplizierter...).
Beiträge die aus Entgeltersatzleistungen (wie Krankengeld oder ALGI) nach dem festgestellten Leistungsfall - also Eintritt der tatsächlichen Erwerbsminderung - bezahlt worden waren, werden nicht zurück gerechnet und auch Ihnen nicht zurück erstattet. Diese erhöhen (vielleicht*) Ihre spätere Regelaltersrente. (*vielleicht, denn aufgrund der Zurechnungszeiten zur EM-Rente wirken die sich vermutlich nicht wirklich aus, aber 'das ist eben so').
Und in Ihrem 'besonderen' Fall auch davon ausgehend, dass auch bei Ihnen der Eintritt der Erwerbsminderung nicht ins Jahr Null zurück verlegt wird, sondern irgendwann nach der LTA.
Wenn dann der Bescheid da ist und Ihnen dann noch etwas unklar ist oder Sie nicht zufrieden, dann haben Sie immer noch die Möglichkeit zu widersprechen und melden sich dann rechtzeitig auch gern hier im Forum nochmal.
Also, einfach abwarten und nicht so viele unnötige Gedanken machen :-)
Ansonsten das auch noch mal in 'DRV-Worten' in dieser Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html