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Rückwirkende Gewährung Teilerwerbsminderungsrente während Krankengeldbezug

von Rebecca Klatte09.01.2014 | 10:19
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich habe eine dringende Frage die mich seit gestern um Schlaf und auch den Verstand bringt. Es geht um folgendes: Ich habe im September 2013 bei der Dt.RV einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt, da ich aufgrund meiner Erkrankung meine Arbeit nicht mehr Vollzeit ausüben kann. Wie ich gestern durch ein Telefonat mit der DT. RV erfahren habe, wird mir die Teilerwerbsminderunsgrente auch gewährt. Es hängt jetzt nur noch von der Information meiner Krankenkasse ab, ob diese auf ihr Dispositionsrecht verzichtet oder einschränkt. Wenn die Krankenkasse auf ihr Dispositionsrecht verzichtet, kann ich den Rentenbeginn wählen, entweder 01.09.2013 oder 01.11.2012. Sollte die Krankenkasse nicht verzichten wird der Rentenbeginn rückwirkend auf den 01.11.2012 festgesetzt. Hier nun die Fakten zu meiner Erkrankungen und den bezogenen Leistungen: 1.) Arbeitsunfähig erkrankt seit 25.04.2012, operative Entfernung eines Tumors an der Wirbelsäule, seitdem inkompletter Querschnitt mit einem Schwerbehindertenausweis GdB 100 Merkzeichen G, aG, H und B 2.) Bezog seit dem 06.06.2012 Krankengeld bis einschließlich 22.10.2012 und wurde dann ausgesteuert (bzw. zu Zeiten von Reha-Maßnahmen Übergangsgeld); Im Zeitraum 01.04.2013 bis 30.09.2013 habe ich eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben über meine Krankenkasse gemacht 3.) Seit 23.10.2012 beziehe ich aufgrund der Aussteuerung Arbeitslosengeld I Hier nun die Frage: Die Dame der Dt. RV hat mir gestern am Telefon erklärt, dass wenn die Krankenkasse nicht auf ihr Dispositionsrecht verzichtet, wird die Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend zum 01.11.2012 gewährt. Sprich in und ab einem Zeitraum in dem Krankengeldzahlungen gelaufen und gewährt wurden. Sie drückte sich dann so aus, dass damit der Krankengeldbezug komplett hinfällig ist ab diesem Zeitraum. Das würde für mich bedeuten, das ich die kompletten Krankengeldbezüge zurück zahlen muss? Dann kann ich mir, gelinde gesagt einen Strick nehmen, denn hierbei würde es sich inkl.bisher geflossenem Arbeitslosengeld um mal rund EUR 20.000,00 handeln. Kann das sein und wovon hätte jemand bei bestehender Arbeitsunfähigkeit mit einer Teilerwerbsminderungsrente leben sollen? Woher soll ich diese Summe bekommen??? Ich wurde übrigens auch nie seitens meiner Krankenkasse aufgefordert einen erneuten Antrag auf Reha-Maßnahme zu stellen oder gar Rentenantrag. Ich habe selber mit meinem Ärzten im September/Oktober 2012 einen erneuten Reha-Antrag gestellt. Ich bin mehr als verzweifelt und würde mich hierzu sehr über eine aussagekräftige Information freuen insbesondere auch die eines Experten. Ich bedanke mich bereits jetzt. Grüße R.Klatte

2 Antworten

Mizzyam 09.01.2014 | 17:59
Hallo, ich bin zwar kein Experte, war aber schon selbst betroffen und damit Sie heute Nacht besser schlafen können: Nein, Sie müssen nichts an die Krankenkasse zurückzahlen. Die Krankenkasse oder das Arbeitsamt erhalten nur ihre Rente für diese Zeiten, die Differenz der geflossenen Gelder müssen diese Institutionen selbst tragen. MfG Mizzy
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