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Zur Experten-Antwort springenHallo Otraholz,
ab 01. November 2021 ist für Sie eine abschlagsfreie Rente wegen für schwerbehinderte Menschen möglich. Da Sie sich derzeit noch im Kürzungszeitraum befinden, können Sie bei Antragstellung im August, diese Rente mit 1,5% Abschlag auch schon ab 01. Juni 2021 bekommen. Leider ist es nicht möglich den gesamten Abschlag von 1,5% rückwirkend auszugleichen. Die Ausgleichszahlung muss vor dem Rentenbeginn gezahlt werden. Es wäre aber möglich trotz Rentenbeginn im Juni jetzt noch für die Zukunft die Minderung auszugleichen. Das wäre ein Ausgleich für die Monate September und Oktober. Für diese Variante müßten aber alle Anträge noch im August gestellt werden.
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