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Experten-Antwort

Rückwirkende Rentenzahlung

von Eira Speit03.01.2017 | 22:56
1381 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, wenn man, aus welchem Grund auch immer, vergessen hat, den Rentenantrag zu stellen, und der dann nach ca 2 Jahren doch noch gestellt wird, wird die Rente für die 2 Jahre rückwirkend ohne oder mit Einbußen nachgezahlt? Vielen Dank für hoffentlich bald eintreffende Antworten. E.S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eira Speit,

nach § 99 Abs. 1 SGB VI wird eine Rente aus eigener Versicherung (Altersrente) von dem Kalendermonat an gezahlt, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn die Rente bis zum 3. Kalendermonat nach Ablauf des Monats beantragt wird, indem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird die Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.

Bei Hinterbliebenenrenten ergeben sich andere gesetzliche Regelungen.

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5 Antworten

Jantjeam 03.01.2017 | 23:05
Haben sie Langeweile, Der 1 April kommt später.
Eira Speitam 03.01.2017 | 23:22
Danke für Ihre hilfreiche Antwort, aber ich glaube, auf solche Antworten kann jedes Forum verzichten. Schließlich gibt es den beschriebenen Fall tatsächlich
Nachfrageram 04.01.2017 | 07:37
Hallo, von welcher Rentenart sprechen wir denn? Es gibt verschiedene Möglichkeiten - je nach Rentenart.
Eira Speitam 04.01.2017 | 12:22
Danke an den Experten
=//=am 04.01.2017 | 16:28
ERGÄNZUNG: Wenn es sich um die Regelaltersrente handelt, die nicht rechtzeitig beantragt wurde, ergibt sich für jeden Monat, in dem die Rente verspätet in Anspruch genommen wurde, ein erhöhter Zugangsfaktor: 0,005 höher als 1,0. Das Hinausschieben der Rente um 1 Jahr ergibt somit einen Rentenzuschlag in Höhe von 6 % der Rente (§ 77 Abs. 2 Ziffer 2 b Sozialgesetzbuch VI). Wenn also die Regelaltersgrenze vor 2 Jahren erreicht war, würde dieser Zuschlag gezahlt. Außerdem würden Beitrags- und Anrechnungszeiten bis zum Beginn der Altersrente berücksichtigt.
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