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Experten-Antwort

Rückwirkende volle Erwerbsminderung

von Anna195611.01.2016 | 20:23
2212 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Ich habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt: Meine Schwester hatte ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Aufgrund einer schweren Krankheit kann sie ihren Job nicht mehr ausüben. Sie bekam eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung. Auf Anraten des Arbeitgebers legten wir Einspruch ein, da die Rente zu gering zum Leben ist. Nun wurde rückwirkend zum Beginn (2012)der befristeten erwerbsminderung die unbefristete volle erwerbsminderung anerkannt. Der Arbeitgeber hat meine Schwester nun aufgrund des Bescheids im November 2015 austreten lassen und hat alles zurückgerechnet. Jede Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlungen und Zuschüsse zum Krankengeld. Zudem sagt er, dass auch kein Urlaubsanspruch besteht. Kann der Arbeitgeber alle Zahlungen wieder zurück verlangen??? Danke im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.01.2016 | 10:10

1. Aufgrund Ihrer Schilderung erhält Ihre Schwester nunmehr eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Aus diesem Grunde ist auch sachgerecht, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflöst, da aufgrund des nicht mehr vorhanden Leistungsvermögens die Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann.

2. Inwieweit Leistungen zurückgefordert werden können und Sonderzahlungen noch zu leisten sind und in welchem Umfang noch ein Urlaubsanspruch besteht, ist ein arbeitsrechtliches Problem. Sie sollten diesbzgl. einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

3. Die Höhe einer Rentenzahlung ist abhängig von den erzielten sozialversicherungspflichtigen Entgelten sowie die Dauer (Anzahl der Versicherungsjahre). Sie sollten überprüfen, ob alle Entgeltleistungen im Rentenbescheid aufgeführt wurden. Wurde alles korrekt ermittelt, wurde auch die Rentenhöhe richtig festgestellt.

4 Antworten

W*lfgangam 11.01.2016 | 20:54
Hallo Anna1956, ich fasse es mal so zusammen: 'blöd gelaufen'. Natürlich endet bei unbefristeter EMRT das Arbeitsverhältnis - Ihre Schwester hat jetzt die 'Sicherheit', eine wohl dauerhafte EMRT zu erhalten, die vorher als befristete schon nicht zum Leben gereicht hat ...mit dem kleinen Vorteil, sie ist Leistungsempfängerin der Grundsicherung (Sozialamt)/muss sich nicht mehr mit dem Jobcenter rumplagen bzw. auf auslaufende Befristungstermine Weiterzahlungsanträge stellen. Rückforderungen des Arbeitgebers - keine Ahnung, muss zur Not ein Anwalt für Arbeitsrecht Aufdröseln ...Prozesskostenhilfe dürfte Sie ja erhalten. Deswegen im ersten Schritt Amtsgericht aufsuchen/informieren. Gruß w.
Marcus Valeriusam 11.01.2016 | 21:46
Das heißt, Sie haben Widerpsruch eingereicht, weil die Rente falsch (zu niedrig) berechnet worden sei. Wie haben Sie Ihren Widerspruch begründet? Nun haben Sie einen Widerspruchsbescheid, aus dem hervorgeht, dass Sie statt der Befristung eine Unbefristete Rente erhalten. Befristung/Unbefristung regelt aber nicht die Höhe einer Rente. Was wurde denn jetzt aus dem eigentlichen Grund des Widerspruches?
Saraham 12.01.2016 | 07:07
Hallo, das war bei mir auch so und es klang für mich auch logisch. Man kann ja nicht Gehalt UND Rente bekommen. Da Ihre Schwester jetzt seit 2012 Rentnerin ist (rückwirkend), müssen diese Gelder auch wieder zurückgezahlt werden. LG Sarah
senf-dazuam 12.01.2016 | 09:17
Ist jetzt ein Problem im Arbeitsrecht, also einen Fachanwalt hinzuziehen ... Zu beachten wäre u.a. ob es verkürzte Fristen für die Rückforderung in Arbeitsvertrag / Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag gibt.
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