Hallo bechti,
sollten Sie nicht mindestens 50 % schwerbehindert sein, können Sie eine Rente frühestens mit 63 Jahren abrufen. Dementsprechend können Sie auch nicht auf einen Rentenbeginn im Jahr 2020 und der damit einhergehenden auf das Jahr 2020 befristeten erhöhten Hinzuverdienstgrenze und dem Aussetzen des Hinzuverdienstdeckels spekulieren, da Sie Jahrgang 1958 sind und erst 2021 63 Jahre alt werden.
Wie erwähnt, würde sich der Sachverhalt ändern, sofern Sie mindestens 50 % schwerbehindert wären.
Viele Grüße
Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung