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Zur Experten-Antwort springenHallo Wunderlich,
"Mondkind" hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.
@kaiser wie wäre es denn gewesen, wenn Sie – statt mal wieder über Beamte zu schimpfen – sachlich auf Folgendes hingewiesen hätten: Wer im August 1955 geboren ist (nicht gerade am 1.) kann die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab September 2018 beziehen, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aber erst ab März 2019. Wer am 12.01.2019 einen Rentenantrag stellt und die Rente ab 01.12.2018 haben möchte, sollte das für die Rente maßgebliche Rentenalter vom August 2018 (für die Rente ab September 2018) auf Ende November 2018 verschieben. Damit liegt dann der Rentenantrag vom 12.01.2019 innerhalb der Dreimonatsfrist, um die Rente noch rückwirkend ab Dezember 2018 zu erhalten. Ein Rentenbeginn im Dezember 2018 bewirkt einen dauernden Abschlag um 9,0 %, ein Rentenbeginn im Januar 2019 „nur noch“ 8,7 % Auf das gewünschte erforderliche Verschieben der Altersgrenze vom August 2018 auf den November 2018 hätte der Mitarbeiter bei der Gemeinde auch achten können. Und der Mitarbeiter bei der DRV hätte – wenn denn der Rentenbeginn ausdrücklich für Dezember 2018 gewünscht war – auch ohne Probleme die Altersgrenze verschieben können. Mondkind hat völlig Recht: Widerspruch einlegen.hier der Link dazu http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Ok, Mondkind ... warum muss man die Fälle auch so kompliziert gestalten, wenn das Recht endlich mal einfach ist ;)Weil Mondkind bestimmt Beamte(r) ist und der Hauptteil der Tätigkeit dieser Spezies im Postverkehr mit Bürgern aus sinnlosem Kopieren von Gesetzestexten besteht!
Pseudokaiser man merkt Dir an, dass Du einfach keinen Schimmer von Rentenrecht hast. Ich muss mich immer mehr dafür schämen, dass Du meinen Namen benutzt. Nimm doch endlich Deine Medikamente damit dieser Zwang bei Dir unterdrückt wird oder nenn Dich doch direkt Pseudokaiser oder Rentenniete damit man Dich besser zuordnen kann. Leute wie Du, die hier Neiddebatten (Beamte vs. Angestellte) anzetteln wollen, sind hier fehl am Platz!hier der Link dazu http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Ok, Mondkind ... warum muss man die Fälle auch so kompliziert gestalten, wenn das Recht endlich mal einfach ist ;)Weil Mondkind bestimmt Beamte(r) ist und der Hauptteil der Tätigkeit dieser Spezies im Postverkehr mit Bürgern aus sinnlosem Kopieren von Gesetzestexten besteht!
Du bist oft nicht mit meinen Antworten einverstanden und ich nicht mit Deinen. So weit so gut! Als Daueruser solltest Du allerdings wissen, dass ich hier noch nie eine Neiddebatte geführt habe. Es ist verdammt lästig einen Parasiten wie „Pseudokaiser“ zu haben und Daueruser denen die Benutzung ihres Namens durch jemand anderen verniedlichen, sind hier auch schon eines besseren belehrt worden.Mondkind hat völlig RechtStimmt! ...und @Kaiser/welcher auch immer, von den möglichen/eingeschränkten Dispositionsrechen bei den div. Altersrentenarten keine Ahnung hat - davon aber ganz viel! Zur Verfestigung von unreflektierten Vorurteilen gegen bestimmte Minderheiten in der Beschäftigungswelt hat er/sie/es immerhin eine klare Aussage ;-) Offenbar wurde ein 'Flexi-Rentenmodel' gewählt - ob es das 'beste' war, lassen wir mal offen. Gruß w.
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