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Experten-Antwort

Rückwirkender Rentenbeginn

von Wunderlich27.02.2019 | 20:50
78 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe am 12.01.2019 eine Altersrente für langjährig Versicherte bei der Gemeinde beantragt. Rentenbeginn solltelaut Formular (habe ich vorliegen) der 1.12.2018 sein. Heute habe ich einen Brief der DRV Bund bekommen, in der der Rentenbeginn 01.01.2019 steht. Das habe ich aber nicht beantragt. Ich bin Jahrgang 1955 und habe über 470 Monate für die Mindestversicherungszeit, der Rentenbeginn sollte also kein Problem sein. Warum wird der beantragte Rentenbeginn ignoriert und abgeändert?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.03.2019 | 09:06

Hallo Wunderlich,

"Mondkind" hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

12 Antworten

Ottoam 27.02.2019 | 21:54
Wenn nach 1.12.1955 geboren, dann ist der Rentenbeginn 1.1.2019. Das passt dann scho.
Wunderlicham 28.02.2019 | 05:43
Geboren bin ich im August, nicht im Dezember.
senf-dazuam 28.02.2019 | 08:09
Moin ... oder auch Alaaf :) Sie konnten frühestmöglich zum 01.09.2018 in Rente gehen, sagt der rentenbeginnrechner hier rechts ... Hätten Sie im letzten Jahr noch die Rente beantragt (innerhalb von drei Monaten), hätten Sie rückwirkend die Rente beantragen/bekommen können. Diese Frist ist verstrichen, jetzt ist nur noch ab Antragsmonat möglich. Siehe § 99 Absatz 1 SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__99.html
Mondkindam 28.02.2019 | 08:36
Hallo Wunderlich, was senf-dazu gesagt hat stimmt nicht ganz. Der 01.09.2018 ist der frühestmögliche Rentenbeginn mit Abschlag. Der Rentenbeginn 01.01.2019 würde nur passen, wenn die Rente da bereits abschlagsfrei wäre. Da Ihre Rente aber mit Abschlag ist, ist bei einer Antragstellung im Januar 2019 der gewünschte Rentenbeginn Dezember 2018 möglich. Widerspruch einlegen.
Besserwisseram 28.02.2019 | 10:56
Hallo Mondkind, mit Ihrer Aussage liegen Sie aber prima daneben. Der Hinweis von Senf-dazu ist richtig, Rentenbeginn in diesem Fall ist der 01.01.2019, ein anderer Beginn kann nicht sein, da Rentenantrag erst im Januar 2019 gestellt wurde.
Mondkindam 28.02.2019 | 11:06
Der reguläre Rentenbeginn für die Altersrente für langjährige Versicherte ist bei einem Geburtsmonat 08/1955 der 01.06.2021. Hauskommentar: Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente können Versicherte über den Rentenbeginn bestimmen, indem sie hinsichtlich der Erfüllung der altersmäßigen Voraussetzung disponieren. Durch ein ‚Verschieben’ dieser Voraussetzung kann als Rentenbeginn jeder Monatserste bestimmt werden, der zwischen dem Zeitpunkt der frühestmöglichen vorzeitigen Inanspruchnahme und der regulären (angehobenen) Altersgrenze liegt. Soweit die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, bestimmt sich ausgehend von diesem Zeitpunkt dann die Antragsfrist nach § 99 Abs. 1 SGB VI. Bestimmen Versicherte im Rentenantrag, dass die Altersrente unter Berücksichtigung eines geminderten Zugangsfaktors (§ 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) früher als ab dem ‘regulären’ Rentenbeginn geleistet werden soll und sind die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann die Rente zu diesem vom Versicherten bestimmten Zeitpunkt beginnen, sofern der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten gestellt wurde. Wurde der Rentenantrag bezogen auf diesen vom Versicherten bestimmten Zeitpunkt verspätet gestellt, ist abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung der sich unter Beachtung des § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI ergebende frühestmögliche Rentenbeginn zu ermitteln. Bezogen auf den gewünschten Rentenbeginn 01.12.2018 ist der Rentenantrag nicht verspätet gestellt.
senf-dazuam 28.02.2019 | 12:32
hier der Link dazu http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Ok, Mondkind ... warum muss man die Fälle auch so kompliziert gestalten, wenn das Recht endlich mal einfach ist ;)
Kaiseram 28.02.2019 | 16:13
Weil Mondkind bestimmt Beamte(r) ist und der Hauptteil der Tätigkeit dieser Spezies im Postverkehr mit Bürgern aus sinnlosem Kopieren von Gesetzestexten besteht!
Jonnyam 28.02.2019 | 18:11
hier der Link dazu http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Ok, Mondkind ... warum muss man die Fälle auch so kompliziert gestalten, wenn das Recht endlich mal einfach ist ;)
Weil Mondkind bestimmt Beamte(r) ist und der Hauptteil der Tätigkeit dieser Spezies im Postverkehr mit Bürgern aus sinnlosem Kopieren von Gesetzestexten besteht!
@kaiser wie wäre es denn gewesen, wenn Sie – statt mal wieder über Beamte zu schimpfen – sachlich auf Folgendes hingewiesen hätten: Wer im August 1955 geboren ist (nicht gerade am 1.) kann die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab September 2018 beziehen, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aber erst ab März 2019. Wer am 12.01.2019 einen Rentenantrag stellt und die Rente ab 01.12.2018 haben möchte, sollte das für die Rente maßgebliche Rentenalter vom August 2018 (für die Rente ab September 2018) auf Ende November 2018 verschieben. Damit liegt dann der Rentenantrag vom 12.01.2019 innerhalb der Dreimonatsfrist, um die Rente noch rückwirkend ab Dezember 2018 zu erhalten. Ein Rentenbeginn im Dezember 2018 bewirkt einen dauernden Abschlag um 9,0 %, ein Rentenbeginn im Januar 2019 „nur noch“ 8,7 % Auf das gewünschte erforderliche Verschieben der Altersgrenze vom August 2018 auf den November 2018 hätte der Mitarbeiter bei der Gemeinde auch achten können. Und der Mitarbeiter bei der DRV hätte – wenn denn der Rentenbeginn ausdrücklich für Dezember 2018 gewünscht war – auch ohne Probleme die Altersgrenze verschieben können. Mondkind hat völlig Recht: Widerspruch einlegen.
W*lfgangam 28.02.2019 | 20:12
Zitat von Jonny anzeigen
Jonny schrieb

hier der Link dazu

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_99R2.6.2&a=true

Ok, Mondkind ... warum muss man die Fälle auch so kompliziert gestalten, wenn das Recht endlich mal einfach ist ;)[/quote] Weil Mondkind bestimmt Beamte(r) ist und der Hauptteil der Tätigkeit dieser Spezies im Postverkehr mit Bürgern aus sinnlosem Kopieren von Gesetzestexten besteht![/quote]

@kaiser

wie wäre es denn gewesen, wenn Sie – statt mal wieder über Beamte zu schimpfen – sachlich auf Folgendes hingewiesen hätten:

Wer im August 1955 geboren ist (nicht gerade am 1.) kann die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab September 2018 beziehen, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aber erst ab März 2019.

Wer am 12.01.2019 einen Rentenantrag stellt und die Rente ab 01.12.2018 haben möchte, sollte das für die Rente maßgebliche Rentenalter vom August 2018 (für die Rente ab September 2018) auf Ende November 2018 verschieben. Damit liegt dann der Rentenantrag vom 12.01.2019 innerhalb der Dreimonatsfrist, um die Rente noch rückwirkend ab Dezember 2018 zu erhalten.

Ein Rentenbeginn im Dezember 2018 bewirkt einen dauernden Abschlag um 9,0 %, ein Rentenbeginn im Januar 2019 „nur noch“ 8,7 %

Auf das gewünschte erforderliche Verschieben der Altersgrenze vom August 2018 auf den November 2018 hätte der Mitarbeiter bei der Gemeinde auch achten können. Und der Mitarbeiter bei der DRV hätte – wenn denn der Rentenbeginn ausdrücklich für Dezember 2018 gewünscht war – auch ohne Probleme die Altersgrenze verschieben können.

Mondkind hat völlig Recht: Widerspruch einlegen.

Stimmt! ...und @Kaiser/welcher auch immer, von den möglichen/eingeschränkten Dispositionsrechen bei den div. Altersrentenarten keine Ahnung hat - davon aber ganz viel! Zur Verfestigung von unreflektierten Vorurteilen gegen bestimmte Minderheiten in der Beschäftigungswelt hat er/sie/es immerhin eine klare Aussage ;-) Offenbar wurde ein 'Flexi-Rentenmodel' gewählt - ob es das 'beste' war, lassen wir mal offen. Gruß w.
Kaiseram 01.03.2019 | 02:39
hier der Link dazu http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Ok, Mondkind ... warum muss man die Fälle auch so kompliziert gestalten, wenn das Recht endlich mal einfach ist ;)
Weil Mondkind bestimmt Beamte(r) ist und der Hauptteil der Tätigkeit dieser Spezies im Postverkehr mit Bürgern aus sinnlosem Kopieren von Gesetzestexten besteht!
Pseudokaiser man merkt Dir an, dass Du einfach keinen Schimmer von Rentenrecht hast. Ich muss mich immer mehr dafür schämen, dass Du meinen Namen benutzt. Nimm doch endlich Deine Medikamente damit dieser Zwang bei Dir unterdrückt wird oder nenn Dich doch direkt Pseudokaiser oder Rentenniete damit man Dich besser zuordnen kann. Leute wie Du, die hier Neiddebatten (Beamte vs. Angestellte) anzetteln wollen, sind hier fehl am Platz!
Kaiseram 01.03.2019 | 06:46
Zitat von W*lfgang anzeigen
Mondkind hat völlig Recht
Stimmt! ...und @Kaiser/welcher auch immer, von den möglichen/eingeschränkten Dispositionsrechen bei den div. Altersrentenarten keine Ahnung hat - davon aber ganz viel! Zur Verfestigung von unreflektierten Vorurteilen gegen bestimmte Minderheiten in der Beschäftigungswelt hat er/sie/es immerhin eine klare Aussage ;-) Offenbar wurde ein 'Flexi-Rentenmodel' gewählt - ob es das 'beste' war, lassen wir mal offen. Gruß w.
Du bist oft nicht mit meinen Antworten einverstanden und ich nicht mit Deinen. So weit so gut! Als Daueruser solltest Du allerdings wissen, dass ich hier noch nie eine Neiddebatte geführt habe. Es ist verdammt lästig einen Parasiten wie „Pseudokaiser“ zu haben und Daueruser denen die Benutzung ihres Namens durch jemand anderen verniedlichen, sind hier auch schon eines besseren belehrt worden.
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