Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo, Havel,
bitte suchen Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe auf. Dorthin nehmen Sie neben Ihrem Personalausweis auch den Rentenbescheid bzgl. der Geldforderung mit und den vorher ergangenen Anhörungsbrief. Im Beratungsgespräch müssen Sie dann durchsprechen, wie weiter verfahren werden kann. Manchmal können Teilzahlungen vereinbart werden.
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