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Experten-Antwort

Rückzahlung Aufstocksbeträge bei vorzeitiger Kündigung

von U.Russek14.08.2015 | 09:36
1534 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, müssen bei einer vorzeitigen Kündigung durch den AN (ATZ-Vertrage - Konti-Model, abgeschlossen 09/2013)) die vom AG gezahlten Aufstockungsbeträge durch den AN für die bereits abgelaufene Zeit (in diesem Fall 2 Jahre) zurückgezahlt werden ? Mit freundlichen Grüßen, U.Russek

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo U. Rusek, durch Ihre Kündigung ist ein sog. Störfall eingetreten, mit der Folge, dass die Altersteilzeit rückabgewickelt wird. Die Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers werden quasi durch die Verbeitragung des nunmehr vollen Lohnes, der Ihnen für die Vergangenheit zusteht, ersetzt. Der entgangene Nettolohn, der ja eigentlich für die Freistellung hätte sein sollen, müsste ebenfalls , unter Anrechnung der Aufstockungsbeträge nachgezahlt werden. Möglicherweise sind hier aber auch Arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten, zu denen hier keine Stellung genommen werden kann.

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2 Antworten

****am 14.08.2015 | 10:32
Vor einer Kündigung des bestehenden ATZ Vertrages sollten Sie unbedingt klären ob die Summen der zu erwartenden Nettorente plus evtl. zu zahlender Nettobetriebsrente/n das lfd. ATZ- Netto incl. Aufstockung übersteigt.
U.Russekam 17.08.2015 | 11:04
Danke für die schnelle Beantwortung. Da ich ein Konti-Modell abgeschlossen habe, werden keine "Rückstellungen" gebildet, Ich arbeite die ganze ATZ-Zeit 80 Stunden im Monat. Der Arbeitgeber will - im Falle einervorzeitigen Kündigung durch mich - die bereits gezahlten Aufstockungsbeträge für die abgelaufene Zeit von mir zurück haben. D.h. für mich, wenn ich den Arbeitgeber wechseln will, muss ich mich (zur Zeit ) mit 11.000 Euro "freikaufen". Ist die Forderung berechtigt ? Mit freundlichen Grüßen, U. Russek
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