Hallo U. Rusek, durch Ihre Kündigung ist ein sog. Störfall eingetreten, mit der Folge, dass die Altersteilzeit rückabgewickelt wird. Die Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers werden quasi durch die Verbeitragung des nunmehr vollen Lohnes, der Ihnen für die Vergangenheit zusteht, ersetzt. Der entgangene Nettolohn, der ja eigentlich für die Freistellung hätte sein sollen, müsste ebenfalls , unter Anrechnung der Aufstockungsbeträge nachgezahlt werden. Möglicherweise sind hier aber auch Arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten, zu denen hier keine Stellung genommen werden kann.