Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rückzahlung der teilerwerbsminderungsrente

von Winter11.01.2022 | 13:52
740 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich erhalte seit mehreren Jahren eine unbefristete teilerwerbsminderungsrente und gehe sozialversicherungspflichtig arbeiten. Nach Antragstellung erhalte ich nun eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente rückwirkend. Frage : da ich mit meinem Lohn und der teilerwerbsminderungsrente über den hinzuverdienst jährlich komme, ist mir klar dass ich für diese Rück liegende Zeit keine volle Erwerbsminderungsrentenzahlung bekomme. Wird von mir rückwirkend die teilerwerbsminderungsrente zurückverlangt? Da ich ja für die zurückliegenden Monate sozusagen zwei Renten habe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2022 | 14:19

Hallo Winter,

wenn Sie zeitgleich einen Anspruch auf zwei Renten haben, wird nur die höhere von beiden gezahlt.

Bei der Prüfung des Hinzuverdienstes der vollen Erwerbsminderungsrente gilt in Ihrem Fall nur der sozialversicherungspflichtige Lohn als Hinzuverdienst. Die Teilerwerbsminderungsrente ist dagegen kein Hinzuverdienst.

Bei einer Nachzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung wird allerdings die zeitgleich gezahlte Teilerwerbsminderungsrente mit der Nachzahlung verrechnet und nur noch die Differenz ausgezahlt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Winteram 11.01.2022 | 14:26
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also verstehe ich das richtig so, dass die teilerwerbsminderungsrente in meinem Falle nicht zurückzuerstatten ist, bzw. Zu verrechnen ist, da ich alleine mit meinem Verdienst die zuverdienstgrenze in diesem Zeitraum überschritten habe?
Siehe hieram 11.01.2022 | 20:10
Hallo Winter, ab dem Zeitraum, ab dem die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, wird geprüft, wie sich Ihr Einkommen (Hinzuverdienst) auf diesen 'vollen' Rentenbetrag auswirkt. Dieser wird dann entsprechend gekürzt. Von einem evtl. Nachzahlungsbetrag wird dann aber erst einmal die halbe EM-Rente, die Sie ja für diesen Zeitraum bereits erhalten haben, abgezogen. Die Teilrente wird also für die Zeit der 'Überschneidung' sehr wohl verrechnet, da bei parallelem Rentenanspruch nur die höhere Rente bezahlt wird und somit die Teil-EM-Rente als 'Vorauszahlung' betrachtet wird. Ob die Beträge ausreichen, um dies rückwirkend abzuwickeln oder ob sich die Minderung noch in den Folgemonaten auswirken wird, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen DRV, da hier im Forum Ihre Zahlen/Unterlagen ja nicht vorliegen. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026