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Experten-Antwort

Rückzahlung Krankengeldzuschuss bei rückwirkender Bewilligung befristete Teilerwerbsminderungsrente

von Theechen15.08.2019 | 21:19
334 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, Ich habe heute den Bescheid für eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen, die rückwirkend ab dem 1.1.19 gezahlt wird. Anfang der Jahres 2019 war ich noch 3,5 Monate im Krankengeld und arbeite seitdem in Teilzeit. Mir ist bewusst dass mir die Rentenzahlung für die Zeit des Krankengeldbezugs nicht zusteht. Nun stelle ich mir die Frage: wenn die Rente mit dem Krankengeld verrechnet wird, das wesentlich höher ist, habe ich keinen Anspruch auf die Rente. Wie wird dann der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung des Krankengeldzuschusses bedient? Muss ich den Zuschuss auch noch zusätzlich zurückzahlen? Dann bekäme ich weder Rente noch Krankengeldzuschuss für diese Zeit gezahlt. Ich hoffe, ich konnte das Anliegen einigermaßen deutlich formulieren. Herzliche Grüße Theechen

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theechen,

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3 Antworten

Theechenam 15.08.2019 | 21:56
Ergänzung: der Krankengeldzuschuss ist tarifrechtlich geregelt nach TVÖD.
Theechenam 16.08.2019 | 13:56
Herzlichen Dank.
?????am 16.08.2019 | 14:21
TVöD - Auszug Überzahlter Krankengeldzuschuss und sonstige Überzahlungen gelten als Vorschuss auf die in demselben Zeitraum zustehenden Leistungen nach Satz 2; soweit es sich nicht um öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsansprüche auf Rente handelt, gehen die Ansprüche der Beschäftigten insoweit auf den Arbeitgeber über. Der Arbeitgeber kann von der Rückforderung des Teils des überzahlten Betrags, der nicht durch die für den Zeitraum der Überzahlung zustehenden Bezüge im Sinne des Satzes 2 ausgeglichen worden ist, absehen, es sei denn, die/der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die Zustellung des Rentenbescheids schuldhaft verspätet mitgeteilt.
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