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Rückzahlung wegen Verbeamtung

von cologne194925.01.2010 | 08:45
3716 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Würde gerne wissen ob ich mit einer Rückerstattung rechnen kann. Bin seit 14.08.2007 verbeamtet und werde im Februar auf Lebenszeit verbeamtet. Habe eine Wartezeitauskunft erhalten werde aber nicht schlau daraus. 28.12.95-19.06.98 31Monate Schulausbildung 01.08.98-31.07.99 5 Monate Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung 01.0199-31.07.99 7 Monate Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung 01.06.02-27.10.02 geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung 01.07.03--31.10.03 geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung 13.02.06-12.07.07 18 Monate Pflichtbeitragszeit 13.07.07-14.08.07 1 Monat Mutterschutz

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte/geehrter Cologne 1949,

grundsätzlich steht einer Beitragserstattung nichts im Wege, wie meine Vorredner bereits richtig dargelegt haben!

Grundsätzlich sollte aber bei der Versorgungsstelle nachgefragt werden, ob für die Erziehung Ihres Kindes (Geburt 2007) eine Erziehungszeit bei der Pension berücksichtigt wird.

Ist dies nicht der Fall, kann die Kindererziehungszeit auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Da für jedes Kind grundsätzlich 36 Kalendermonate an Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, könnten Sie so die allgemeine Wartezeit erfüllen und damit einen Anspruch auf die gesetzliche Rente im Regelaltersrentenalter erwirken.

Wird Ihnen eine entsprechende Zeit bei der Berechnung der Beamtenpension angerechnet. Ist eine Beitragserstattung in der gesetzlichen Rentenversicherung angebracht. Bitte informieren Sie diesbezüglich und lassen sich gegebenenfalls in einer der vielen Beratungsstellen beraten!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo noch einmal,

sicherlich würde sich in diesem Falle eine Beitragserstattung lohnen. Ich wollte Sie nur auf eine eventuelle Alternative hinweisen!

6 Antworten

B´sonam 25.01.2010 | 08:58
Hallo cologne1949, da nach Ihren Angaben keine 60 Monate mit Beiträgen vorhanden sind können sie sich Ihre eingezahlten Beträge erstatten lassen.
cologne1949am 25.01.2010 | 09:03
Und die 24 Monate Wartezeit hab ich doch auch schon hinter mir oder?
B´sonam 25.01.2010 | 09:07
Richtig, einer Rückzahlung steht nichts mehr im Wege :o)
cologne1949am 25.01.2010 | 09:30
Danke für die promte Antwort ich bekomme doch den kompletten Arbeitnehmeranteil zurück erstattet oder? Kann ich den Antrag dafür Online ausfüllen?
Heinz_Nbgam 25.01.2010 | 11:01
Richtig, Sie bekommen Ihre Eigenbeiträge, sprich den Arbeitnehmeranteil erstattet. Ohne Zinsen. Dafür benutzen Sie das Antragsformular "V900", siehe http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de… Grüße Heinz
cologne1949am 26.01.2010 | 09:52
Hallo, Würde ca 4000€ wiederbekommen lohnt es sich da nicht aufjedenfall eine Auszahlung? Habe im August 2007 mein Kind bekommen und bin gleichzeitig verbeamtet worden und habe im Sept. 2008 wieder angefangen zu arbeiten. ist es dann nicht eh hinfällig mit den 36 Monaten Erziehungszeit? Danke für die Antworten
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