Hallo Emma,
Einkommen, das Sie neben Ihrer Rente wegen Todes erzielen, ist auf
diese Rente anzurechnen, soweit es einen bestimmten Freibetrag
überschreitet.
Wie die Einkommensanrechnung bei Witwenrenten funktioniert, erfahren Sie in der Broschüre "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen":
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html
Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort können Sie auch klären, ob das von Ihnen genannte Formular tatsächlich benötigt wird.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung