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Experten-Antwort

Rückzahlungsaufforderung aber noch gar keine Rente

von Wolfram K.11.09.2011 | 18:30
2202 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenforum, ich habe eine Frage wegen einer seltsamen Sache. Bis Freitag habe ich am Telefon die Sachbearbeiterin für mein Aktenzeichen bei der DRV Bund nicht erreicht. Ich bin gerade 67 Jahre alt und habe Anfang Juni, etwas verspätet, Altersrente bei der DRV Bund beantragt, habe aber noch keinen Bewilligungsbescheid und natürlich auch noch keine Zahlung. Jetzt habe ich aber von der DRV einen Brief bekommen, dass eine Rentenüberzahlung stattgefunden hat und ich um die dreihundert Euro an die DRV Bund zurückzahlen soll. Könnte das mit der Krankenversicherung der Rentner zusammenhängen? Dort bin ich seit dem Rentenantrag im Juni versichert. Könnte die DRV der Krankenversicherung wegen eines Berechnungsfehlers zu viel gezahlt haben und verlangt es jetzt von mir zurück? Der Rentenanspruch besteht eindeutig, ich habe seit der Ausbildung durchgehend als Angestellter in Vollzeit in Deutschland gearbeitet und immer Beiträge gezahlt. Ich habe auch im letzten Jahr wieder einmal die Mitteilung bekommen, wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird. Es kann also nicht daran liegen, dass ich keinen Rentenanspruch hätte. Wahrscheinlich ist die Antwort ganz einfach, ich kenne mich mit diesen Dingen nur nicht aus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2011 | 14:34

Hallo Wolfram K. ,

warum die Deutsche Rentenversicherung Bund Sie zur Rückzahlung aufgefordert hat, kann in diesem Forum leider nicht geklärt werden. Wir bitten Sie den Sachverhalt direkt bei Sachbearbeitung zu klären.

Ihr Rentenversicherungsträger hat außerdem auch eine kostenlose Rufnummer. Diese lautet: 0800 1000 48 070. Vielleicht können die Kollegen des Service-Telefons Ihnen hierzu schon weiterhelfen.

8 Antworten

Pflegeram 11.09.2011 | 19:11
Unsere Glaskugeln sagen übereinstimmend: "JA". Sehr witziger Beitrag. Bereits 1833 wurden in Göttingen durch Carl Friedrich Gauß und Wilhelm Eduard Weber die Übertragung von kodierten Signalen über elektrische Leitungen in der Praxis umgesetzt. Philipp Reis (1834–1874) gelang es als erstem Menschen, eine funktionierende elektrische Fernsprechverbindung aufzubauen. Versuchen Sie doch, mit dem Nachfolgemodell einmal eine Verbindung mit der zuständigen Sachbearbeitung zu erreichen! Das kann mächtig informativer sein als Ihre Ratespiele hier im Forum.
Aufseheram 12.09.2011 | 08:28
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. "Bis Freitag habe ich am Telefon die Sachbearbeiterin für mein Aktenzeichen bei der DRV Bund nicht erreicht."
nuam 12.09.2011 | 11:03
Tipp: Ich hatte während meines Rentenverfahrens nach fruchtloser Diskussion mit einer ahnungslosen Dame im Callcenter (?) auch schon mal eine Mail an die DRV geschrieben mit dem Header "bitte weiterleiten an...", worauf direkt der Sachbearbeiter zurückrief. Versicherungsnummernicht vergessen!
Wolfram K.am 12.09.2011 | 16:44
Heute habe ich lange mit der DRV telefoniert. Nachdem ich immer wieder von einem Ansprechpartner zum nächsten verwiesen worden bin, bleibt alles unklar. Der Sachbearbeiter sagte, er hat meine Akte jetzt vorliegen. Weil meine Rente noch gar nicht berechnet ist, und mir deshalb noch nichts überwiesen worden ist, kann es nicht sein, dass ich eine Rückzahlung leisten muss. Die Kontonummer in meinem Schreiben gehört aber wirklich zur DRV. An die Krankenversicherung der Rentner ist noch kein Geld gegangen, die Summe ab Juni wird mit der rückwirkenden Rente dann verrechnet. Meine Rentenbeiträge sind alle vollständig bis Juni vom Arbeitgeber bezahlt worden. Der Sachbearbeiter sagte, ich soll einfach gar nicht auf diesen Brief reagieren. Aber als ich ihn gebeten habe, mir zur Sicherheit schriftlich zu bestätigen, dass ich der DRV nichts zu zahlen habe. hat er das abgelehnt. Ich bin also so schlau wie vorher.
Wolfram K.am 12.09.2011 | 16:43
Heute habe ich lange mit der DRV telefoniert. Nachdem ich immer wieder von einem Ansprechpartner zum nächsten verwiesen worden bin, bleibt alles unklar. Der Sachbearbeiter sagte, er hat meine Akte jetzt vorliegen. Weil meine Rente noch gar nicht berechnet ist, und mir deshalb noch nichts überwiesen worden ist, kann es nicht sein, dass ich eine Rückzahlung leisten muss. Die Kontonummer in meinem Schreiben gehört aber wirklich zur DRV. An die Krankenversicherung der Rentner ist noch kein Geld gegangen, die Summe ab Juni wird mit der rückwirkenden Rente dann verrechnet. Meine Rentenbeiträge sind alle vollständig bis Juni vom Arbeitgeber bezahlt worden. Der Sachbearbeiter sagte, ich soll einfach gar nicht auf diesen Brief reagieren. Aber als ich ihn gebeten habe, mir zur Sicherheit schriftlich zu bestätigen, dass ich der DRV nichts zu zahlen habe. hat er das abgelehnt. Ich bin also so schlau wie vorher.
Agnesam 12.09.2011 | 17:29
Hallo Wolfram, wir hier im Forum sind alle genauso ratlos wie Du. Wie der Sachbearbeiter sagte, kann dies nicht sein. Möglich ist es , dass Du einem Betrüger auf den Leim gehen solltest. Diese Leute versenden oft Briefe mit täuschend nachgemachten Briefköpfen. Es finden sich nur ganz geringe Abweichungen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Auch bei den Bankverbindungen ergeben sich oft nur kleine Abweichungen. Schau doch mal auf der Seite der DRV Bund nach ob die Bankverbindung wirklich exakt gleich ist. Ansonsten stelle doch mal den exakten Text dieses Schreibens hier ein. mfg Agnes
...am 13.09.2011 | 10:38
Oder Sie nehmen das erhaltene Schreiben und sprechen persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor. Dort kann man Ihnen das Schreiben erläutern und ggf. mit der Sachbearbeitung tel. Rücksprache über die weitere Vorgehensweise halten.
--//--am 14.09.2011 | 13:54
Zitat von Wolfram K. anzeigen
Ich finde die ganze Angelegenheit SEHR DUBIOS! Wenn der Sachbearbeiter die Akte tatsächlich vor sich liegen hatte, muß er doch wissen, weshalb ein solches Schreiben an Sie rausgegangen ist. Wenn Sie angeblich das Schreiben ignorieren sollen, müßte er Ihnen dies auch schriftlich bestätigen können!!! Auf diesem Rückforderungsschreiben steht doch bestimmt eine FAX-Nr. Eine Möglichkeit wäre, dieses Schreiben an die DRV zu faxen mit dem Vermerk, daß sie sich zu dem Rückforderungsschreiben umgehend innerhalb einer Frist von 2 Wochen äußern sollen, da Sie nichts damit anfangen können. Geben Sie Ihre Tel.Nr., evtl. FAX-Nr. und E-Mailadresse an. Eine andere Frage noch an Sie: erhalten Sie eigentlich eine Witwer-Rente? Betrifft die Überzahlung evtl. sogar die Einkommensanrechnung bei der W-Rente? Nur so ein Gedanke...... MfG
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