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Rürup-Rente

von Hex16.02.2010 | 21:19
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3 Antworten

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Ich bin in Altersteilzeit und mir ist empfohlen worden, über 5 Jahre eine Rürup-Rente abzuschließen (5.000 Jahresbeitrag), um eine angebliche Steuerentlastung von errechneten ca. 1.100 Euro zu erhalten. Macht das Sinn? Wie hoch wird die daraus resultierende Rente versteuert. Müssen hierfür Krankenkassenbeiträge bezahlt werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hex,

es kann durchaus Sinn machen, auch kurz vor der Altersrente noch zusätzlich vorzusorgen. Lassen Sie sich aber von Ihrem Steuerberater genau vorrechnen, ob sich dieses Modell auf die gesamte Laufzeit betrachtet (Einzahlung + Auszahlung) günstig darstellt. Alleine auf die steuerliche Begünstigung in der Einzahlungsphase zu schielen, ist zu kurz gerechnet.

Die Rürup-Rente ist eine Sonderform der kapitalbildenden Rentenversicherung mit der Besonderheit, dass sie sehr unflexibel ist. Sie sparen zwar aktuell Steuern, müssen aber die Rente genauso versteuern, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Hinzu kommt, dass die Kosten (Provision, Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft) sehr hoch sind. Die Versicherung kalkuliert auch mit einem um etwa 10 Jahre höheren Lebensalter als das statistische Bundesamt ermittelt. Das reduziert die Ablaufleistung. Einen Vorteil haben Sie, wenn Sie sehr alt werden. Das weiß aber im voraus niemand.

2 Antworten

Kollektoram 17.02.2010 | 00:02
Die Rüruprente wird genau wie die gesetzliche Rente versteuert. Krankenkassenbeiträge fallen bei gesetzlich Krankenversicherten nicht an. Ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und Ihrer Lebenserwartung ab. In Ihrem Fall können Sie mit etwas mehr als 100 € Rüruprente rechnen.
Falsches Forumam 17.02.2010 | 08:24
Wie hoch wird die daraus resultierende Rente versteuert. Müssen hierfür Krankenkassenbeiträge bezahlt werden? Frage 1. ) Bitte wenden sie sich an einen sogenannten Steuerberater,der ist für steuerliche Angelenheiten zuständig,oder an das sogenannte Finanzamt,das ist die Behörde in Deutschland die für Steuern zuständig ist. Frage 2. ) Da sie sich in einem Forum der Rentenversicherung befinden sind Fragen zum Beitragspflicht hinsichtlich der Krankenversicherung natrülich völlig falsch.Wenden sie sich an die Stelle die für die Krankenversicherung zuständig ist,die sogenannte Krankenkasse.
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