Hallo Jaeckjo,
wenn Sie mit „Ruhegeld wegen Erwerbsminderung“ eine Zusatzrente aufgrund Ihres Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst meinen, dann wird diese nicht als Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen