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Experten-Antwort

Ruhende Rente wegen voller Erwerbsminderung und ALG I

von Peter21.03.2019 | 19:08
271 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Ich habe seit 2001 Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die ich jedoch seit 2007 nicht mehr in Anspruch nehme, da ich wieder arbeite und die Hinzuverdienstgrenze somit überschreite. Die Rente wurde auf unbestimmte Dauer ausgestellt. Bei meiner Krankenversicherung habe ich die Beitragsgruppe 3101 und bin somit von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit. Auf der Internetseite der AOK steht hierzu folgendes: „Erwerbsminderungsrente und Beschäftigung Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten und gleichzeitig eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, sind nicht mehr als Rentner, sondern als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig. Es besteht nur Arbeitslosen­versicherungsfreiheit. Damit entfällt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber die Beitragszahlung zur Arbeitslosen­versicherung. Diese Rentenbezieher erhalten bei Arbeits­unfähigkeit allerdings kein Krankengeld. Deshalb werden die Krankenversicherungsbeiträge mit dem ermäßigten Beitragssatz berechnet.“ Nun meine Frage: würde ich im Falle einer Arbeitslosigkeit trotzdem Arbeitslosengeld erhalten? Folgendes konnte ich hierzu bereits hier im Forum recherchieren, ich weiß jedoch nicht wie verlässlich diese Quelle ist: „Für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung werden in der Regel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet (§ 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III). Diese werden allein vom Rentenversicherungsträger getragen (§ 347 Nr. 7 SGB III).“ Bedeutet dies, dass die Deutsche Rentenversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet und ich somit ALG erhalten würde? Vielen lieben Dank! Peter

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Peter,

wir verweisen auf die Beiträge von Afa und Ulli (erster Beitrag).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Peter,

bei einer gewöhnlichen Beschäftigung, nicht in einer Werkstätte für Behinderte, zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Am besten Sie fragen bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob für Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.

Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, kann nur die Agentur für Arbeit sagen. Die sind für diese Fragen der richtige Ansprechpartner.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

AfAam 21.03.2019 | 19:42
Während des Rentenbezuges zählt die Rentenversicherung pauschale Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Bezüglich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.
Peter Großam 21.03.2019 | 19:50
Hallo, Sie haben brilliant recherchiert. Sie hätten Anspruch auf Alg. Gruß
Peteram 22.03.2019 | 06:45
Vielen Dank für die Antworten. Gilt dies auch obwohl die Rente seit Jahren ruht?
???am 22.03.2019 | 07:34
Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind, können Sie gar nicht arbeitslos werden, da Sie auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind. Deshalb entrichten Sie aus Ihrem Lohn auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, sollten Sie die DRV entsprechend informieren. Die nimmt dann die Rentenzahlung wieder auf. Die Beitragszahlung über die DRV dient nur dem Zweck, dass Sie bei Besserung Ihres Gesundheitszustandes (Wegfall der Erwerbsminderung) einen Arbeitslosengeldanspruch haben. Das ist aber völlig unabhängig von eine Beschäftigung während des Rentenbezugs.
Maxxeam 22.03.2019 | 14:50
. Zudem ist die Rente unbefristet, da dürfte es kein ALG 1 geben, sondern nur noch Alg 2. Aber es wurde ja schon herausgestellt, dass bei Arbeitslosigkeit eigentlich die Rente wieder greifen sollte.
Unglaubwürdigam 22.03.2019 | 14:15
Sie haben angeblich einen Anspruch auf eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und überschreiten die Hinzuverdienstgrenze? Wer soll das denn glauben?
Ulliam 23.03.2019 | 07:42
Es gibt weder Ag1 noch Ag2 im Falle einer Arbeitslosigkeit, da sie vom offiziellen Status her den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ein Alg1 Anspruch würde sich nur ergeben, falls die Erwerbsminderungsrente irgendwann enden sollte. So wie jetzt erhalten sie wieder die Erwerbsminderungsrente sollte der Hinzuverdienst unter 6300€ pro Jahr fallen oder bzw ganz entfallen
Unglaubwürdigam 23.03.2019 | 10:07
Es gibt weder Ag1 noch Ag2 im Falle einer Arbeitslosigkeit, da sie vom offiziellen Status her den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ein Alg1 Anspruch würde sich nur ergeben, falls die Erwerbsminderungsrente irgendwann enden sollte. So wie jetzt erhalten sie wieder die Erwerbsminderungsrente sollte der Hinzuverdienst unter 6300€ pro Jahr fallen oder bzw ganz entfallen
Soweit ich weiß werden Pauschal Beträge, welche wieder zum Alg 1 führen, nur bei befristeten Renten geleistet. Hier ist diese aber bereits dauerhaft gewährt. Wissen Sie etwas anderes?
Genau das ist ja das Problem. Volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienstgrenze überschritten? Wie oft kommt so etwas denn schon vor, ohne dass die Rentengewährung dann überprüft würde? Ich glaube hier wird einfach nur ein Märchen erzählt.
Ulliam 23.03.2019 | 11:46
Nein das muss kein Märchen sein, ich habe eine Bekannten, da ist das genauso. Der hat schwere Tetraplegie, kann quasi nichts bewegen, also der ist vom Halswirbel abwärts gelähmt. Natürlich bekommt er volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente, da würde sich auch nie ändern. Er ist jedoch das absolute Computergenie, ist von einer Firma als Programmierer eingestellt und verdient im Homeoffice ein mehr als stattliches Gehalt. Deshalb bekommt er auch keinen Cent ausgezahlt. es gibt also einige wenige, sehr seltene Konstruktionen, wo das tatsächlich möglich ist.
KSCam 23.03.2019 | 11:55
Aber wenn diese Bekannte von @Ulli dann seinen tollen Job nicht mehr hat, kriegt der wieder seine Rente. PS: und alles andere wäre eh bei der Agentur zu klären, denn nur die entscheiden ob jemand ALG bekommt oder nicht. Fazit: relativ theoretischer Fall, den es zwar geben kann, der aber im falschen Forum behandelt wird, weil die DRV die Frage nach dem ALG Anspruch nicht beantwortet. :)
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