Wenn Sie alle Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, wird Ihre Rente wegen Berufsunfähigkeit lediglich nicht gezahlt. Der Anspruch auf diese Rente wird dadurch aber nicht berührt. D. h. die Rente wegen BU wird weitergezahlt, wenn Sie die Hinzuverdienstgrenzen wieder einhalten. Sie müssen dann keinen neuen Antrag stellen. Es reicht die Mitteilung des niedrigeren Hinzuverdienstes.