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Experten-Antwort

Russische Rentenverlust bei Einbürgerung

von UFO-0118.08.2022 | 15:48
293 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau ist gebürtige Russin und besitzt die Russische Staatsbürgerschaft. Sie bezieht eine Rente in Russland, die seit 2015 nicht nach Deutschland überwiesen wird. Die Rente wird auf das Konto ihres Sohnes überwiesen. Nun will Sie die Einbürgerung beantragen, aber es droht Ihr der Verlust der Rente wenn Sie die Russische Staatsbürgerschaft ablegt. Was kann Sie machen, gibt es die Möglichkeit des Doppelpasses, denn aus Deutschland bekommt Sie keine Rente. Für eine schnelle Antwort wären wir Dankbar, da Sie am 25.10. zum Ausländeramt muß.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo UFO-01,

leider können wir nicht beurteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen die russische Rente Ihrer Ehefrau gezahlt werden kann. Auch zu Fragen zu Möglichkeiten der Staatsbürgerschaft/en und deren Auswirkungen auf evtl. Rentenzahlungen eines ausländischen Rentensystems können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Vielleicht kann Ihnen aber das Ausländeramt das Auskünfte geben?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo UFO-01,

leider können wir nicht beurteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen die russische Rente Ihrer Ehefrau gezahlt werden kann. Auch zu Fragen zu Möglichkeiten der Staatsbürgerschaft/en und deren Auswirkungen auf evtl. Rentenzahlungen eines ausländischen Rentensystems können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Vielleicht kann Ihnen aber das Ausländeramt das Auskünfte geben?

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3 Antworten

W°lfgangam 18.08.2022 | 22:28
Hallo UFO-01, der Anspruch auf Zahlung der russ. Rente richtet sich ausschließlich nach russ. Rentenrecht. Wenn RU vorsieht, ohne RU-StA keine Rente, dann ist das so. > "Was kann Sie machen, gibt es die Möglichkeit des Doppelpasses," wie oben erwähnt, Frage an die Ausländer-/Einbürgerungsbehörde richten. Ich kenne nicht wenige Versicherte, die sowohl die russische als dtsch. StA besitzen - was letztendlich nichts darüber aussagt, wie die heutigen Gesetze zur StA sind ...und ob eine Doppel-StA den russ. Rentenanspruch sichert = NULL Kenntnis davon/nicht erforderlich, da kein über- oder zwischenstaatliches SV-Abkommen mit RU existiert. Gruß w.
Fazitam 18.08.2022 | 23:08
Russische Bürger haben Sich über ihre Rechte bei den Behörden in Russland zu erkundigen. Also Väterchen Putin fragen, der sorgt sich schon um seine Bürger. Noch Fragen?
Gelesen habe icham 19.08.2022 | 10:10
in etwa 130.-- Euro ist die Durchschnittsrente in Russland. Bei Ihrer Frau wieviel ?
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