Bei "Aufstockung" kämen zu Ihrem normalen Entgeld noch der Betrag von 400,- EUR dazu. Wenn der Gesamtbetrag dann noch unter der BBG bleibt, erhalten Sie für ein Jahr 400,- EURO-Job zusätzlich ein Rentenanspruch von 1,03 EUR brutto. Wenn Sie jetzt schon über der BBG liegen oder durch den Mini-Job darüber kämen entfällt dieser Anspruch und ist nicht sinnvoll.