Ja, das Formular V050 ist richtig. Werden Sie als Selbständige mit einem Auftraggeber versicherungspflichtig, können Sie sich für maximal drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit befreien lassen. Die Befreiung gilt ab der Geschäftsaufnahme, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird, andernfalls erst ab Antragseingang bei der Rentenversicherung.