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RV-Beiträge bei Berufsunfähigkeit

von Jakobi07.04.2008 | 11:21
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beschäftige mich gerade mit dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Unklar bin ich mir über die Höhe der zu versichernden Rente, und zwar hinsichtlich der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge im BU-Fall. Bekomme ich, wenn ich berufsunfähig bin, weiterhin den hälftigen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung? Und noch wichtiger: Wie sieht es dann mit der gesetzlichen Rentenversicherung aus, muss ich weiterhin Beiträge einzahlen, wenn ja, in welcher Höhe und bekomme ich hierfür den hälftigen Zuschuss? Danke für Antworten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Vor- und Nachteil einer privaten BUZ kann ich in diesem Forum nicht erläutern. Müssen Sie selbst entscheiden.

Von jeder gesetzlichen Rente werden Beiträge zur KK und PV einbehalten, wenn Sie die Vorversicherungszeit zur KVdR erfüllen. Wenn Sie diese Vorversicherungszeit nicht erfüllen erhalten Sie einen Zuschuss.

6 Antworten

Amadéam 07.04.2008 | 11:31
Das Risiko der "Berufsunfähigkeit" wird von der Gestzlichen Rentenversicherung (GRV) nur noch in Ausnahmefällen abgedeckt. Sie werden im Falle der BU von der GRV vermutlich gar nichts erhalten. Anders sieht es mit dem Risiko des Eintritts einer Erwerbsminderung (EM) aus. BU und EM sind nicht das selbe Paar Schuhe!
Amadéam 07.04.2008 | 13:22
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Jakobiam 07.04.2008 | 14:35
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und die Links zu den weiterführenden Informationen. Die Unterscheidung gesetztlich-privat wie auch das Risiko sind mir voll bewußt. Deshalb informiere ich mich über den Abschluss einer privaten BU-Versicherung. Mir geht es allerdings um die Höhe der Absicherung. Hierzu ist mir zugetragen worden, dass die Absicherung, also die private Rente maximal mit 75 % des derzeitigen Netto abgeschlossen werden kann. Wenn ich von dieser Rente dann noch volle KV/PV und RV-Beiträge berappen muss, dann bleiben mir von der privaten Berufsunfähigkeitsrente letzendlich gerade mal noch 50 % des derzeitigen Nettoeinkommens. Sehe ich das richtig?
Amadéam 07.04.2008 | 16:15
Wenn Sie sich bei Bezug einer privaten BU-Rente in der GRV freiwillig versichern müssen, weil zum Beispiel kein Krankengeld und kein ALG I mehr gezahlt werden, aber eine Rente der GRV nicht zu zahlen ist, sind Sie dabei und zwar VOLLES Programm. Die private BU-Rente - aber auch alle anderen Einkünfte (Zinsen, Vermietung- u. Verpachtung usw.) - werden der Beitragsbemessung zu Grunde gelegt. Als freiwillig Versicherter tragen Sie den Beitrag zur KV und PV immer allein. Zusätzlich dürfen Sie noch den freundlichen Sonderbeitrag zur KV in Höhe von 0,9% abdrücken. Ob und inwieweit sich noch das Finanzamt seinenTeil holen möchte, kann ich Ihnen nicht beantworten. Bin aber sicher, dass diese Jungs nicht untätig zusehen können.
Jakobiam 07.04.2008 | 18:40
Das ist genau der Punkt um den es mir geht, tut mir leid, wenn ich mich die ganze Zeit über nicht ganz klar ausgedrückt habe: Besteht eine VersicherungsPFLICHT zur GRV oder KANN ich FREIWILLIG weiter Beiträge zur GRV zahlen?
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