Bei einer Pflichtversicherung können Sie grundsätzlich nur zwischen Regelbeitrag (bzw. halber Regelbeitrag für Einsteiger) oder einkommensgerechten Beiträgen wählen.
Bei Geringfügigkeit wären Sie versicherungsfrei.
Bitte lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten. Dort können Sie klären, welche Rentenbeiträge fällig werden.