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Experten-Antwort

RV nach Abfindung in der Sperrzeit und Ruhezeit

von Tom19.11.2019 | 10:13
459 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, werde vermutlich ab 01.01.2020 für 3 Monate in der Sperrzeit und für weitere 7 Monate in der Ruhezeit sein, d.h. vermutlich erst Ende 2020 ALG1 beziehen können (falls vorher beruflich nichts zu Stande kommt). Ist es möglich und/oder ratsam Beiträge für diese Zeit bis ALG1 privat einzubezahlen und müssen diese in der bisherigen Höhe einbezahlt werden? Diese wären extrem viel, da der AG-Anteil auch noch zu tragen wäre. Besten Dank für eine kurze & kompetente Beantwortung :-) Grüße Tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

um eine Lücke zu schließen, die durch eine Sperrzeit entsteht, können freiwillige Beiträge entrichtet werden.

Dies ist auch während des anschließenden Ruhenszeitraums möglich.

Für den Ruhenszeitraum wird durch die Arbeitsagentur

jedoch eine Anrechnungszeit gemeldet. Es entsteht während dieser Zeit also keine Lücke im Versicherungsverlauf.

Freiwillige Beiträge können für volle Kalendermonate gezahlt werden. Für Monate die bereits teilweise mit Pflichtbeiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge gezahlt werden.

Die monatliche Beitragshöhe kann bei der freiwilligen Versicherung frei in jedem gewünschten Betrag zwischen dem Mindestbeitrag (derzeit 83,70 EUR) und dem Höchstbeitrag (derzeit 1.246,20 EUR) gewählt werden.

Falls Sie die freiwillige Versicherung wünschen, können Sie diese mit dem Formular V0060 beantragen. Ob eine freiwillige Versicherung in Ihrem Fall sinnvoll oder ratsam ist, kann bei einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre örtliche Beratungsstelle der Rentenversicherung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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