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Experten-Antwort

RV Pflichbeitragsberechnung bei besonders langjährigen Versicherten und KSK

von susi sorgtvor14.01.2022 | 20:12
59 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe/r ExpertIn, als KünstlerIn bin ich über die KSK versichert und deshalb rentenversicherungspflichtig bis zur Regelaltersrente. Bald kann ich vorzeitige Rente beantragen für bes.langjährig Versicherte (45 J). - aus welchen Einkommen (Rente ,freiberufl. EK usw.) wird der Rentenbeitrag berechnet und was ist prozentual mein Anteil? - Bei welchem EK aus künstlerischer Tätigkeit lohnt die weitere Rentenpflichtversicherung nach Erreichen der Regelaltersrente? Susi dankt vielmals

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo susi sorgtvor,

wir schließen uns den Ausführungen von "Siehe hier" an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Siehe hieram 14.01.2022 | 21:56
Hallo Susi, wenn Sie das notwendige Alter (63+) und die 45 Beitragsjahre erreicht haben, können Sie die Rente vorgezogen beziehen. Die Renteneinkünfte selbst sind nicht Rentenversicherungspflichtig. Die Einkünfte aus Ihren Engagements aber dann schon. Hier wäre zunächst zu klären, ob Sie auch als Rentnerin weiter bei der KSK versichert sein können oder dann in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) wechseln 'müssen'. Dies klären Sie bitte - vor Rentenbeginn - mit der KSK direkt. Dies hängt sicherlich auch von der Höhe der zu erwartenden Rente ab, denn wenn diese zukünftig als 'Haupterwerb' gilt, ist eine Versicherung in der KSK vermutlich nicht mehr möglich. Daraus ergibt sich dann auch, wie hoch Ihr Eigenanteil zu RV-Beiträgen sein wird, der ja bei der KSK zum großen Teil aus Beiträgen der verwertenden Unternehmen getragen wird. Der 'normale' Beitragssatz ist zzt. 18,6%, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50% tragen. Es erscheint mir also ratsam, dass Sie sich zunächst bei der KSK beraten lassen und dann ggfs. noch bei einer Beratungsstelle der DRV, da dieses Thema doch etwas 'spezieller' ist. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der KSK https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/le… und weil Sie aus Sicht der DRV dann aber auf jeden Fall als Rentnerin gelten, dürfen Sie bis zur Regelaltersrente nur begrenzt hinzuverdienen und finden die Informationen dafür hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Also erst einmal einiges zu lesen für's Wochenende, bis dann noch der 'Experte mit dem DRV-Logo' (ab Montag wieder) etwas dazu sagt. Alles Gute!
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