Dem Beitrag von "..." wird zugestimmt.
Sollte es sich um eine Tagesmutter handeln, so können auch unter folgendem Link nähere Informationen bezogen werden:
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/
Insbesondere bei der Ermittlung des Gewinnes gilt es in diesen Fällen eine Betriebsausgabenpauschale von bis zu 300,- Euro zu berücksichtigen.