Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

RV-Pflicht bei Tätigkeit als Tagesmutter in Elternzeit

von Manuela01.06.2010 | 21:37
3075 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin zurzeit in Elternzeit und werde demnächst nebenberuflich als Tagesmutter arbeiten. Da mein Hauptarbeitsverhältnis zurzeit ruht habe ich nun die Information erhalten, dass ich dann als Tagesmutter unabhängig von meinem Einkommen keine RV zahlen muss, da mein Hauptarbeitsverhältnis ausschlaggeben ist. Wo kann ich hierzu Informationen finden, ob das so ist und ich tatsächlich keine RV zahlen muss?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist die Versicherungspflicht bei einer Beschäftigung davon abhängig, ob die Geringfügigkeitsgrenze von 400,- Euro mtl. überschritten wird. Wird diese überschritten, so sind auch Beschäftigungen neben der Hauptbeschäftigung als sog. "Mehrfachbeschäftigung" versicherungspflichtig. Da Ihr eigentliches Beschäftigungsverhältnis ruht kommt es also eben (ob egal, ob es sich nun um eine weitere Beschäftigung handelt oder wie hier um die zur Zeit allein ausgeübte) darauf an, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht und ob die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Aus Ihrem Beitrag geht jedoch nicht hervor, ob es sich bei der Tätigkeit als Tagemutter um ein Beschäftigungsverhältnis oder um eine selbständige Tätigkeit handelt, Sie also fremde Kinder zu Hause bzw. in den von Ihnen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten betreuen. Bei einer selbständigen Tätigkeit als Tagesmutter kommt evtl. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in Betracht. Nach dieser Voschrift unterliegen Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, der Versicherungspflicht kraft Gesetzes. Das bedeutet, dass Sie sich (und dies empfehle ich Ihnen zur Klärung der Frage der Versicherungspflicht) mit Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. dessen Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Auskunfts- und Beratungsstelle in Verbindung setzen müssen, damit die entsprechenden Vordrucke (V020) ausgefüllt und anschließend von der Sachbearbeitung geprüft werden kann, ob bei einer selbständigen Tätigkeit als Tagesmutter Versicherungspflicht vorliegt.

2 Antworten

Wolfgangam 01.06.2010 | 21:46
Hallo Manula, > Wo kann ich hierzu Informationen finden (...) z. B. hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_961A0… Am besten nehmen Sie Kontakt mit Ihrer DRV auf, um das abschließend zu klären. Gruß w.
Sabiam 02.06.2010 | 06:36
Hallo Manuela, für Sie würde m.E. versicherungspflicht entstehen aufgrunder der Tätigkeit als Tagesmutter. Wenn Sie monatlich unter einem Gewinn von regelmäßig 400,00 EUR würde Sie beitragsfrei gestellt werden, d.h. Sie müssen solange keinen Beitrag bis Sie mehr Einkommen haben. Die Beiträge für die Versicherungspflicht als Tagesmutter und die Beiträge von Ihrem Arbeitgeber müssen daher getrennt betrachtet werden. (wenn Sie nicht in Elternzeit wären) Sie würde demnach demnach einer Mehrfachversicherung unterliegen. Zum einem zahlen Sie als Tagesmutter (wenn Einkommen über monatlich ist) einen Beitrag und zum anderem zahlt ihr Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge aufgrund einer Beschäftigung. Ich würde Ihnen aber erstmal raten eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auszusuchen. Mfg Sabi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026