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RV-Pflicht bei Tätigkeit als Tagesmutter in Elternzeit

von Manuela01.06.2010 | 21:37
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3 Antworten

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Ich bin zurzeit in Elternzeit und werde demnächst nebenberuflich als Tagesmutter arbeiten. Da mein Hauptarbeitsverhältnis zurzeit ruht habe ich nun die Information erhalten, dass ich dann als Tagesmutter unabhängig von meinem Einkommen keine RV zahlen muss, da mein Hauptarbeitsverhältnis ausschlaggeben ist. Wo kann ich hierzu Informationen finden, ob das so ist und ich tatsächlich keine RV zahlen muss?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.06.2010 | 09:19

Grundsätzlich ist die Versicherungspflicht bei einer Beschäftigung davon abhängig, ob die Geringfügigkeitsgrenze von 400,- Euro mtl. überschritten wird. Wird diese überschritten, so sind auch Beschäftigungen neben der Hauptbeschäftigung als sog. "Mehrfachbeschäftigung" versicherungspflichtig. Da Ihr eigentliches Beschäftigungsverhältnis ruht kommt es also eben (ob egal, ob es sich nun um eine weitere Beschäftigung handelt oder wie hier um die zur Zeit allein ausgeübte) darauf an, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht und ob die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Aus Ihrem Beitrag geht jedoch nicht hervor, ob es sich bei der Tätigkeit als Tagemutter um ein Beschäftigungsverhältnis oder um eine selbständige Tätigkeit handelt, Sie also fremde Kinder zu Hause bzw. in den von Ihnen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten betreuen. Bei einer selbständigen Tätigkeit als Tagesmutter kommt evtl. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in Betracht. Nach dieser Voschrift unterliegen Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, der Versicherungspflicht kraft Gesetzes. Das bedeutet, dass Sie sich (und dies empfehle ich Ihnen zur Klärung der Frage der Versicherungspflicht) mit Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. dessen Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Auskunfts- und Beratungsstelle in Verbindung setzen müssen, damit die entsprechenden Vordrucke (V020) ausgefüllt und anschließend von der Sachbearbeitung geprüft werden kann, ob bei einer selbständigen Tätigkeit als Tagesmutter Versicherungspflicht vorliegt.

2 Antworten

Wolfgangam 01.06.2010 | 21:46
Hallo Manula, > Wo kann ich hierzu Informationen finden (...) z. B. hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_961A0… Am besten nehmen Sie Kontakt mit Ihrer DRV auf, um das abschließend zu klären. Gruß w.
Sabiam 02.06.2010 | 06:36
Hallo Manuela, für Sie würde m.E. versicherungspflicht entstehen aufgrunder der Tätigkeit als Tagesmutter. Wenn Sie monatlich unter einem Gewinn von regelmäßig 400,00 EUR würde Sie beitragsfrei gestellt werden, d.h. Sie müssen solange keinen Beitrag bis Sie mehr Einkommen haben. Die Beiträge für die Versicherungspflicht als Tagesmutter und die Beiträge von Ihrem Arbeitgeber müssen daher getrennt betrachtet werden. (wenn Sie nicht in Elternzeit wären) Sie würde demnach demnach einer Mehrfachversicherung unterliegen. Zum einem zahlen Sie als Tagesmutter (wenn Einkommen über monatlich ist) einen Beitrag und zum anderem zahlt ihr Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge aufgrund einer Beschäftigung. Ich würde Ihnen aber erstmal raten eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auszusuchen. Mfg Sabi
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