Es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung (auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt), so dass Versicherungs- und Beitragsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung besteht. Die Höhe des Verdienstes ist dabei ohne Belang.
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Es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung (auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt), so dass Versicherungs- und Beitragsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung besteht. Die Höhe des Verdienstes ist dabei ohne Belang.
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