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RV-Pflicht für befristete Dozententätigkeit

von CarGri25.02.2007 | 12:55
1915 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Forums-Mitglieder, ab dem 01.03.2007 werde ich - befristet bis zum 31.07.2006 - eine Dozententätigkeit auf Honorarbasis bei der ARGE einer norddeutschen Stadt wahrnehmen. Dazu werde ich an max. zwei Tagen in der Woche junge Erwerbslose unterrichten und bis zu 800 Euro dafür erhalten. =>Bin ich trotz Überschreitung der 400-Euro-Grenze von der Versicherungspflicht befreit, da die Tätigkeit befristet ist (5 Monate) und insgesamt nicht mehr als 40 Arbeitstage für mich anfallen? Ab dem 01.08.2007 habe ich eine volle A-13-Stelle. Die Arbeit als selbstständiger Dozent in den kommenden Monaten dient also nur zur "Überbrückung" zwischen dem Referendariat (bis 31.01.2007) und der Beamtenstelle ab 01.08.2007. Neben der angesprochenen Tätigkeit übe ich keine weiteren selbstständigen Tätigkeiten aus, da meine Ehefrau (noch) alleinger Hauptverdiener ist, ich insofern "finanziell abgesichert" bin. Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon jetzt. Gruß, CarGri

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung (auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt), so dass Versicherungs- und Beitragsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung besteht. Die Höhe des Verdienstes ist dabei ohne Belang.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein, müssen Sie nicht.

3 Antworten

Schadeam 26.02.2007 | 09:43
da die selbständige Tätigkeit auf unter 50 Tage im Jahr befristet ist, greifen die Geringfügigkeitsrichtlinien und Sie werden m.E. nicht versicherungspflichtig.
CarGriam 26.02.2007 | 13:38
Vielen dank an "Schade" und "Experte" für die Antworten mit Lichtgeschwindigkeit. Habe die gesetzliche Regelung auch "so" gelesen, war mir allerdings nicht sicher, ob diese tatsächlich auch auf Lehrer/Dozenten anzuwenden sind, da es sich dabei scheinbar um eine "besondere" Berufsgruppe im Sozialversicherungsrecht handelt. => Muss ich die Tätigkeit trotz Versicherungsfreiheit anmelden (Wo?) und dann eine Befreiung beantragen? Gruß, CarGri
CarGriam 26.02.2007 | 15:45
Danke für die schnelle Hilfe! Gruß, CarGri
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