Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie erste Frage bei Ihnen ist, ob es sich überhaupt um eine selbständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung als Arbeitnehmer handelt. Sollten hier Zweifel bestehen, dann könnten Sie oder Ihr Auftraggeber bei der DRV Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, ein sog. "Statusfeststellungsverfahren" beantragen.
Unter der Annahme, dass Sie tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausüben, sind Sie ggf. nach § 2 S. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI) versicherungspflichtig. Nach dieser Vorschrift sind selbständig tätige Personen versicherungspflichtig, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, kann ich aber ohne genaue Kenntnis Ihres Falles nicht beurteilen. Sie sollten sich daher zur Klärung dieser Frage an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.
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