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Experten-Antwort

RV Selbstständige u. Vorsorge Erwerbsunfähigkeit

von M.J.12.12.2016 | 21:25
1843 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Thema hört sich sicher konfus an, aber glaubt mir, ich habe beruflich mit komplizierten Themen zu tun und ich komme sehr gut klar. Thema RV verstehe ich aber Bahnhof! Ich bin seit 2015 selbstständig als Einzelunternehmer und habe viele Jahre in die RV einbezahlt als Angestellte. Habe mich bei der DRV erkundigt und bekam die Auskunft, dass für mich nur noch die Pflichtversicherung auf Antrag in Frage kommt und den Antrag müsste ich noch in diesem Jahr während der 2 Jahres Frist stellen, damit ab 2017 die Beiträge weiter bezahlt werden mind.1/2 Regelbeitrag € 271. Ich möchte mich auch für den Fall der Erwerbsunfähigkeit bei der RV weiter versichern, aber man sagte mir dafür hätte ich keinen Anspruch da ich 1963 geboren bin und nicht genug angespart hätte. Wiederum könnte ich die Lücke von 2 Jahren füllen mit € 84 monatlich. Ich kann das nicht glauben, wg. 2 Jahren Lücke alles verloren ist aber ich dennoch nachzahlen kann, aber wofür? Ich war auch schon 2015 zur persönlichen Beratung in Frankfurt,dort hatte ich nur Ausdrucke von meinen angesparten Punkten, Jahren etc. erhalten und kein Ergebnis was ich definitiv beantragen soll und was mir das genau bringt. Eine Sache dennoch: wenn ich mon. einen Pflichtbeitrag 1/2 Regelsatz €265,07 zahle, bekomme ich dafür €1,16 mehr Rente (ist das nicht unglaublich wenig?) Heute hatte ich wieder jemand am tel. bei der RV und er hat nur sein sprüchlein aufgesagt mit Hinweis auf Datenschutz und dass ich keine Ansprüche hätte und die webseiten-Info durchlesen könnte, dort steht alles verständlich. Warum gibt es dann diese Hotline? Ich kann diese Auskünfte nicht verstehen und benötige eine asap eine zuverlässige Beratung, damit ich keine Frist versäume. Ich dachte schon über Riester-Rente nach aber was kann ich tun damit ich bei der DRV die angesparten Jahre für Erwerbsunfähigkeit nicht verliere? Oder bin ich im Falle einer Erwerbsunfähigkeit nicht mehr versorgt? Wo gibt es unabhängige glaubhafte Berater? Herzlichen Dank vorab schon!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.12.2016 | 13:48

1. Sollten Sie keine weiteren Beiträge mehr einzahlen, verlieren Sie die bislang angesparten Beiträge nicht. Aus diesen Beiträgen bekommen Sie eine Altersrente.

2. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält man u.a. nur, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorweisen. Durch die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen können Sie diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen (Übergangsregelung trifft für Sie nicht zu, da vor dem 01.01.1984 nicht mindestens 60 Kalendermonate Beitragszahlung erfolgt ist).

3. Für die Antragstellung auf Pflichtversicherung haben Sie fünf Jahre Zeit ab Aufnahme der Selbständigkeit, einen entsprechenden Antrag auf Versicherungspflicht zu stellen. Werden Sie diesen Antrag aber erst nach fünf Jahren stellen, verlieren Sie zwischenzeitlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Wenn Sie erneut 36 Pflichtbeiträge gezahlt haben, sind die Voraussetzungen für diese Rente wieder erfüllt.

4. Mit diesen Pflichtbeiträgen können Sie nur die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (und auch die Altersrente) sowie die Hinterbliebenenrente absichern. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit bei Berufsunfähigkeit können Sie nur privat absichern, da Sie nicht vor dem 01.01.1961 geboren wurden.

5. Sie sollten noch einmal eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers aufsuchen. Dann kann sicherlich eine Entscheidung leichter herbeigeführt werden.

10 Antworten

Rentecrackam 12.12.2016 | 21:48
Hallo M.J, zunächst einmal: Anspruch auf Riestern haben Sie nur, wenn Sie in der gRV pflichtversichert sind. Ansonsten kommt nur eine private Rente ohne Förderung oder eine steuergeförderte Basisrente (auch unter Rüruprente bekannt) in Frage. Für ca. 222 eingezahlte Euro erhalten Sie aus der Rentenversicherung einen Euro Rente. Das ist nicht viel, aber mehr, als sie nach Abzug der Verwaltungskosten aus einer privaten Versicherung erhalten. Des Weiteren ist dort in der Regel keine Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversicherung enthalten. Die kostet auch. Anspruch auf Erwerbsminderung hätten Sie, wenn Sie die allgemeine Wartezeit (60 Monate mit Beitragszeiten) belegt haben und die sogenannte 3/5-Deckung erfüllen. Das bedeutet, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Leistungsfall (hier die festgestelle Erwerbsminderung) mindestens 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen belegt haben müssten. Die haben Sie jetzt vielleicht nicht erfüllt, können da aber wieder rankommen. Für die Antragsstellung auf Pflichtversicherung haben Sie fünf Jahre ab Aufnahme der Selbständigkeit Zeit, also keine Eile. Sie brauchen in den ersten vier Kalenderjahren der selbständigen Tätigkeit nur den halben Regelbeitrag zahlen, können aber auch einkommensgerecht Beiträge entrichten, wenn Sie weniger oder mehr verdienen oder direkt den ganzen Regelbeitrag zahlen.
Rentencrackam 12.12.2016 | 21:49
Ich kann Ihnen den Johann Simon Genten empfehlen. Der ist Rentenberater in Aachen.
KSCam 12.12.2016 | 22:59
Das Hauptproblem scheint mir zu sein, dass Sie viele Informationen haben, aber offenbar nur wenig davon verstanden haben, bzw. Dinge durcheinanderbringen. Das fängt schon mit den "Begriffen" an: Seit ca 15 Jahren heißt die Rente aus gesundheitlichem Grund "Erwerbsminderungsrente" und nicht mehr "Erwerbsunfähigkeitsrente". Wenn man Ihnen gesagt hat, dass Sie bei Jahrgang 63 keine Rente bekommen, hat der Berater totsicher von der "alten Berufsunfähigkeitsrente" gesprochen und nicht von der Erwerbsminderungsrente - die gibt es nämlich immer noch und auch für Ihren Jahrgang. Allerdings muss man dafür in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Pflichtbeiträge aufweisen, deshalb wohl der Rat mit der Pflichtversicherung als Selbständiger. Genausogut könnten Sie sich aber auch einen Minijob suchen und da "eigene Pflichtbeiträge in Höhe von 3,7% Ihres Lohnes zahlen. Richtig ist auch dass Sie für einen halben Regelbeitrag ungefähr 1,16 € mehr Monatsrente erhalten; betrachtet man das ganze Jahr steigern Sie die Rente um 12 x 1,16 - das hört sich schon etwas besser an. Und bevor ich einen teuren privaten Rentenberater aufsuche würde ich es nochmals mit einer persönlichen Beratung bei der DRV versuchen - ob Ihnen der "teure Private" das alles besser erklären kann als ein DRV Mitarbeiter, sei dahingestellt. Ich kenne viele DRV Berater die für Ihre Kunden das Beste wollen, gebe aber zu diese Materie ist nicht ganz einfach und es braucht Zeit ( und letztlich gibts auch Kunden die verstehen das alles nicht und wollen es vielleicht auch nicht verstehen). Aber mit denen hat der private Rentenberater dann auch seine liebe Mühe - nur der lässt sich das teuer bezahlen..... :)
Werner67am 13.12.2016 | 07:45
Für die Erwerbsminderungsrente ist Folgendes wichtig: 1. durch freiwillige Beiträge kann man sich diesen Schutz aufrecht erhalten, wenn man vor 1984 schon 5 Jahre Beiträge gezahlt hatte und seitdem alle Monate lückenlos belegt sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, reichen Mindestbeiträge aus (derzeit 84,15 EUR pro Monat). Da Sie 1963 geboren sind, haben Sie möglicherweise vor 1984 die 5 Jahre nicht. (das war möglicherweise damit gemeint, dass sie "1963 geboren sind und nicht genug angespart haben". Somit kommt diese Möglichkeit für Sie nicht in Frage. 2. durch Pflichtbeiträge kann der Schutz aufrechterhalten werden, solange Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge haben. Sofern Sie in den letzten Jahren bis zum Beginn der selbständigen Tätigkeit nahtlos pflichtversichert waren, müssten also innerhalb von 24 Monate erneut Pflichtbeiträge gezahlt werden, damit der Schutz nicht verloren geht. Dies können Sie durch den Antrag auf Versicherungspflicht für Selbständige erreichen. Aber Achtung: wenn die Versicherungspflicht einmal genehmigt wurde, kann man sie nicht wieder kündigen, d.h. Sie MÜSSEN dann Beiträge zahlen, solange Sie die Tätigkeit ausüben. Beitragshöhe: entweder 18,7% vom steuerlichen Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid (auf Monate umgerechnet) oder den halben Regelbeitrag (2016: 271,62 EUR). Der halbe Regelbeitrag ist nur in den ersten 3 Jahren nach dem Jahr der Aufnahme der Tätigkeit möglich. Danach verdoppelt sich der Pauschalbeitrag.
KSCam 12.12.2016 | 23:26
Ergänzung: um keine Frist zu versäumen brauchen Sie letztlich nur einen Beratungstermin vereinbaren zum Thema wie kann ich den Versicherungsschutz erhalten. es waren auch die übrigen damaligen Aussagen richtig: Für die Pflichtversicherung können Sie sich 2 Jahre Zeit lassen. Wenn Sie wollen können Sie in den 2 Jahren den freiwilligen Mindestbeitrag zahlen So gesehen wurden Sie damals kompetent und richtig beraten, es war aber offenbar zu viel und/oder zu kompliziert erklärt. PS: für die Telefonberatung am Servicetelefon wäre mir diese Sache zu heiß, um das einem Kunden umfassend zu erläutern braucht es ein mindestens 30 Minutengespräch
GroKoam 13.12.2016 | 08:12
"ich habe beruflich mit komplizierten Themen zu tun" Man möcht es nicht glauben.
?!am 13.12.2016 | 15:37
..... nicht mal der Experte / die Expertin verwendet die richtigen Begriffe - schade
M.J.am 13.12.2016 | 19:00
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare.
W*lfgangam 13.12.2016 | 20:28
...alte Schule eben, das sitzt dann noch so drin in der Schnellantwort/sollte allerdings nicht sein. Aus dem Kontext können Sie aber die hilfreichen Hinweise ablesen :-) Wie wärs, mal wieder Experten/in-Basching: https://www.youtube.com/watch?v=rsiwoZVj4GM gern ...ich find das gut *ggg Gruß w.
GroKoam 14.12.2016 | 09:50
Zitat von W*lfgang anzeigen
..... nicht mal der Experte / die Expertin verwendet die richtigen Begriffe - schade
...alte Schule eben, das sitzt dann noch so drin in der Schnellantwort/sollte allerdings nicht sein. Aus dem Kontext können Sie aber die hilfreichen Hinweise ablesen :-) Wie wärs, mal wieder Experten/in-Basching: https://www.youtube.com/watch?v=rsiwoZVj4GM gern ...ich find das gut *ggg Gruß w.
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