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RV und privates Krankengeld

von Herbert09.07.2007 | 16:24
1419 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin abhängig Beschäftigter und privat krankenversichert (Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze). Im Krankheitsfall erhalte ich zunächst für 78 KW Lohnfortzahlung, danach Krankengeld von meiner privaten Krankenversicherung. Meine Frage: Besteht ggf. für die Dauer der Krankengeldzahlung weiterhin Pflichtversicherung in der Rentenversicherung nach § 1 SGB VI oder kann ein Antrag auf Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI gestellt werden? Nach welchem Entgelt würde sich dann der zu zahlende Beitrag berechnen ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch eine freiwillige Versicherung wäre grundsätzlich möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dem Tipp von "Knut Rassmussen", sich persönlich beraten zu lassen, kann ich mich nur anschließen.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 09.07.2007 | 18:37
Für Sie ist nur die Antragspflichtversicherung möglich. Berechnungsgrundlage sind 80% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des letzten vollen Kalendermonates - also sehr teuer, da Sie den gesamten Rentenbeitrag übernehmen müssen. Im Fall der Fälle bitte persönlich beraten lassen.
Herbertam 09.07.2007 | 19:52
O.K., das habe ich verstanden. Käme ggf. auch eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur RV in Frage, um die Anwartschaft zu erhalten oder gibt es hier einen Ausschlussgrund?
Knut Rassmussenam 10.07.2007 | 09:23
Freiwillige Beiträge sind Beiträge zweiter Klasse - oder eigentlich noch weniger. Selten erfüllen sie einen Zweck. Lassen Sie sich beraten - Stichpunkte zum Abhaken im Beratungsgespräch sind: § 241 SGB VI EM- Schutz, Wartezeit für besonders langj. Versicherte, Wartezeit von 15 Jahren für Reha, je nach Jahrgang auch noch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit.
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