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Experten-Antwort

RVL und schwanger

von Kati13.12.2015 | 00:09
1661 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich bin gerade sehr verzweifelt und hoffe mir kann jemand helfen. Ich darf meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, eine berufliche Reha wurde beantragt und auch bewilligt. Nun bin ich mitten im RVL, jedoch auch im 5. Monat ungeplant schwanger. Der Vater von dem Kind hat mich natürlich sitzen gelassen, um alles zu verkomplizieren. Normalerweise würde der RVL bis Ende Januar gehen und dann ab Februar nahtlos in die Fachausbildung über. Nur wurde mir jetzt schon gesagt, dass wenn der Rentenversicherungsträger hört das ich schwanger bin, ich sowieso nicht zur Fachausbildung zugelassen werde, da ich nach 2 Monaten Ausbildungszeit in den Mutterschutz muss. Das verstehe ich auch. Ich könnte aber zBsp im Februar 2017 dann die Umschulung theoretisch machen, wenn der Rentenversicherungsträger einverstanden ist. Nur wovon soll ich denn in dem Jahr davor leben?? Keiner weiß Rat und jede Beratung die ich gefragt habe, zuckte mit den Schultern. Ich hab echt Panik mitlerweile und weiß einfach nicht was ich tun soll. Kann mir jemand vll sagen, an wen ich mich wenden kann? Ich kann doch nicht von "Nichts" leben! Vielen Dank schon mal an alle!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.12.2015 | 09:30

Hallo Kati,

den weiteren Ablauf Ihrer beruflichen Reha klären Sie bitte mit dem Fachberater für Rehabilitation Ihres Rentenversicherungsträgers.

9 Antworten

Angelaam 13.12.2015 | 12:08
Hallo, zunächst mal ist der Erzeuger sowohl dem Kind als auch dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Und das auch schon, bevor das Kind geboren wird. Weiterhin wirst du Kinder- und Elterngeld bekommen. Für den Rest müsste dann das Jobcenter zuständig sein.
KSCam 13.12.2015 | 14:28
Ist ein Erzeuger wirklich gegenüber Kati unterhaltspflichtig? Doch wohl nur wenn die beiden verheiratet sind.......an einer ungeplanten Schwangerschaft ist zumindest nicht nur der Erzeuger schuld, meist waren beide dabei... Mit dem Rehaberater muss geklärt werden ob und wann die Ausbildung fortgesetzt werden kann. Neben Elterngeld und Kindergeld gibt es im "Notfall" ALG II oder Sozialhilfe, bevor jemand von "nichts leben muss.
Angelaam 13.12.2015 | 15:31
Das Jugendamt ist ja nur für den Kindesunterhalt zuständig, KSCs Verwunderung gilt aber wohl dem eigenen Anspruch der Mutter dem Kindsvater gegenüber. Dass das tatsächlich so ist, sorgt komischerweise immer noch verbreitet für grosse Augen ;-)
Glimpnickelam 13.12.2015 | 17:33
Ich habe immer gehört, die Kinder wachsen auf Kohlköpfen, oder nicht?
Herz1952am 13.12.2015 | 19:30
@Glimpnickel, jetzt weis jeder wie Du aussiehst. (smile).
Katiam 13.12.2015 | 20:15
Mein Ex ist mir zum Unterhalt verpflichtet? Das höre ich auch zum ersten Mal. Aber das würde ihn sowieso herzlich wenig interessieren und im Zweifelsfall zieht er einfach in sein Heimatland zurück, was er vermutlich eh vor hatte. Ich möchte nur, dass er für sein Baby zahlt und am liebsten natürlich sich auch darum kümmert bzw interessiert. Aber da die Schwangerschaft sein Trennungsgrund war, glaube ich auch daran nicht. Ich werde auf jeden Fall die Ämter nochmal abklappern. An ALG II hatte ich gar nicht gedacht, da ja "normalerweise" erst ALG l kommt. Danke
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