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RVT Anteil Kosten

von Peter25.07.2007 | 14:08
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5 Antworten

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Ich habe hier gelesen das der RVT einen Teil der Anwaltskosten zahlen muß ? Ist das richtig ? Verliert der RVT die Klage gegen das Sozialgericht - welchen festgelegten ? Teil müßte der RVT dann Zahlen ? Kann man das so pauschal beantworten? Gibt es eine entsprechende Verordnung oder wie wird es errechnet ? Sollte es so kommen wie müßte man dann vorgehen ? Erstmal vielen Dank für Hinweise.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine gesetzliche Regelung wer wie viel zahlen muss, gibt es nicht.

Aufhänger hierzu ist der § 193 des Sozialgerichtsgesetzes. Demnach entscheiden die Gerichte über die Kostenquote. Wird ein Vergleich geschlossen, werden die Kosten in der Regel hälftig geteilt. In bestimmten Fällen sind aber auch 1/3 oder 2/3 möglich.

4 Antworten

Antoniusam 25.07.2007 | 14:35
Ich hatte damals mit der DRV einen Vergleich geschlossen. Die DRV verpflichtete sich daraufhin, 2/3 der Kosten zu übernehmen. Da das SG-Verfahren aber kostenlos war und mein Rechtsbeistand vom SoVD bezahlt wurde, sind mir, außer meinem Mitgliedsbeitrag an den SoVD, keinerlei Kosten entstanden.
Peteram 25.07.2007 | 14:47
Vielen Dank Antonius für die Antwort. Ich habe einen Fachanwalt eingeschaltet und auch meine Rechtsschutzversicherung.Mit dem Anwalt habe ich eine Honorarvereinbarung getroffen wie hier auch schon jemand geschrieben hat.Aber welchen Anteil müßte der RVT evtll. zahlen falls er die Klage gegen das Sozialgericht verliert ? Muss ich diesen Anteil bei der RV direkt beantragen oder wie geht das ? Wer weiß hier noch Bescheid und könnte helfen -Danke .
Nixam 26.07.2007 | 07:10
Welchen Anteil der RV-Träger bezahlt, ist eine Angelegenheit, welche Sie im Rahmen des Sozialgerichtsverfahrens mit dem Richter abklären müssen.Dieser entscheidet über den Anteil, der vom RV-Träger zu entscheiden ist. Hier kommt es darauf an, in wievielen Punkten(Klagepunkten des Anwalts) sich der RV-Träger bereit erklärt hat, Folge zu leisten bzw. in welchen Punkten der RV-Träger zu entwas verurteilt wurde bzw. in welchem Masse einem Vergleich zugestimmt wurde. Sagt man z.B."Sie hatten mit der Klage zu 1/3 oder zu 2/3 oder zur Hälfte oder vollständig Recht gehabt"; daran richtet sich der Anteil zu Ihren Anwaltskosten, wozu Ihr RV-Träger entweder verurteilt wird, die Kosten mit-/zutragen oder was sonst im Vergleich ausgehandelt wurde. Das ist eine individuelle Angelenheit, für die es keine gesetzliche Bestimmung gibt, die aussagt, wie hoch genau die vom RV-Träger zu leistenden Kosten sind.
Nixam 26.07.2007 | 07:15
Auch Ihre Rechtsschutzversicherung lässt sich das Urteil zeigen und verlangt vom RV-Träger die anteilige oder volle Kostenerstattung an diese, wenn aus dem Urteil ein Verschulden/Verfahrensfehler des RV-Trägers hervorgeht(wie oben beschrieben). Die Tatsache, dass Sie - wie in Deutschland oft üblich - "gut versichert" sind, sagt nichts darüber aus, dass auch Ihre Rechtsschutz-Versicherung auf die Ihr zustehenden Kostenerstattungsanteile des RV-Trägers verzichtet. :-)
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