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Zur Experten-Antwort springenHallo ToBiFru070566,
FS hat es bereits zutreffend geschildert, seit 01.01.2021 ist einheitlich nur noch der Befundbericht S0051 zu benutzen.
Der S0051 ist neu, vielleicht gibt es keine überarbeitete Version der Befundberichte für die Überprüfungen von Dauerrenten. Waren bei den früheren Überprüfungen auch Befundberichte für die Ärzte dabei ?2015 bekamen meine beiden behandl. Ärzte Befundberichte zum ausfüllen, die allerdings laut deren Aussage völlig anders aussahen. Irgendwie ist das ganze sehr merkwürdig. Vor allem weil auch auf dem Anschreiben angekreuzt war (Vom Sachbearbeiter) Antrag auf weiterzahlung einer Rente. Die Sachbearbeiterin sagte mir am telefon, das dieses Kreuz versehentlich an der falschen Stelle gemacht wurde und es bei "Nachprüfung Rente" hätte gemacht werden müssen. Für mich bedeutet es aber, wenn die Sachbearbeiterin bei der DRV ein kreuz an der falschen Stelle macht, dann spuckt der DRV Computer auch den falschen Aztbefund / Vordruck aus und der ärztl. Dienst der DRV wird dann später nicht wie bei einer Nachprüfung der Rente, sondern wie bei einem Antrag auf weiterzahlung verfahren. Ich glaube das gibt noch einen riesen Durcheinander.
2015 bekamen meine beiden behandl. Ärzte Befundberichte zum ausfüllen, die allerdings laut deren Aussage völlig anders aussahen.Der Vordruck R3200 bzw. 3214 ist schom im Verlauf der Jahre 2017/18 in eine bundeseinheitlche Version geändert worden. Das ist eben dieser S0051, der jetzt genutzt werden MUSS! Seit dem 01.01.2021 muss dieser Vordruck genutzt werden, da kann sich dein Arzt so sehr sträuben wie er will. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Also ist dieser "S0051" auch für die Nachprüfung... Mich wundert eben das beide Sachbearbeiter der DRV sagten das er das falsche Formular wäre und dann noch im Anschreiben stand "Antrag auf weitergewährung der EMR". Okay, dann recht herzlichen dank für deine / ihre Antwort :)
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