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Experten-Antwort

Sachbezug und Hinzuverdienstgrenze

von StefanV31.07.2017 | 16:03
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Ein Geschäftsführer einer Gmbh, der Rentner ist, erhälte zu seiner Rente ein Geschäftsführergehalt von 400 €. Seine Hinzuverdienstgrenze ist 450€. Zu seinem Himzuverdienst 400 € erhält er einen Sachbezugswert von 130 € für eine Fahrzeuggestellung. Wird die Rente durch den Sachbezug gekürtzt? Und wenn warum? Und wenn um welchen Betrag? Gruß, Stefan

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als Hinzuverdienst sind grundsätzlich sämtliche Zuwendungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, die Arbeitsentgelt im Sinne der §§ 14, 17 SGB IV darstellen. Das kann neben dem "normalen" Arbeitsentgelt auch ein Sachbezug sein. Eine Anrechnung nach den seit 01.07.2017 geltenden Hinzuverdienstvorschriften würde dann so wie es im Beitrag von "W*lfgang" bereits beschrieben wurde erfolgen.

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2 Antworten

W*lfgangam 31.07.2017 | 20:19
Hallo StefanV, seit 01.07.2017 gilt eine Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 EUR - begann die Rente erst ab diesen Zeitpunkt hat er kein Problem damit (530 *6 = 3180). Im Jahr 2018 gilt natürlich der gleiche Jahreshinzuverdienst, den er mit 12 * 530 = 6360 leicht überschreiten würde *). Von den 60 EUR zu viel würden 40 % (= 24 EUR) auf die mtl. Rente in 12 Teilbeträgen (= 2 EUR) angerechnet werden. Teilt er den erwarteten Hinzuverdienst im Voraus mit/begrenzt auf nur 6300 EUR, wird dann eine einmalige Rentenkürzung von 24 EUR vorgenommen/mit der nächsten Monatsrente verrechnet - wenn er dieser Verrechnung via Erklärung zugestimmt hat, den Vordruck R0230 ausfüllen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… *) fraglich ist natürlich, ob bei regelmäßig 530 EUR noch ein Minijob vorliegt und er damit bereits vorher/zusätzlich voll abgabepflichtig wäre? - Auf die rentenrechtliche Bewertung als Hinzuverdienst hätte das allerdings keinen Einfluss. Und ja, m.M. nach ist der Sachbezug voll dem Entgelt ontop zuzurechnen. Gruß w.
SuchenUndFragenam 01.08.2017 | 09:23
Zusätzlich zu den bisherigen Antworten: Wenn der Rentner das reguläre Rentenalter bereits erreicht hat, interessiert den Zuverdienst niemanden (bis auf das Finanzamt). Zu den Anmerkungen von W*olfgang: Sofern der Geschäftsführer seine eigene GmbH führt (geschäftsführender Gesellschafter), fällt er unter keine Versicherungspflicht mit dem Einkommen aus dieser Tätigkeit. Die steuerlichen Belange kann hoffentlich sein Steuerberater klären.
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