Hallo NaHallo,
so klar lässt sich Ihre Frage nicht beantworten, da nicht jeder Rentenversicherungsträger gleich organisiert ist. Üblicherweise wird anhand der Widerspruchsbegründung zunächst die Ausgangsentscheidung von der Stelle überprüft, die diese getroffen hat. Kommt es zu keiner Abhilfe wird ein Widerspruchsbescheid vorbereitet. Dies erfolgt üblicherweise im Bereich/Abteilung Rechtsbehelfe.
Die letztliche Entscheidung trifft im Rahmen der Selbstverwaltung jedoch der Widerspruchsausschuss.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung