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Experten-Antwort

Sachstandsanfrage bzgl. EM-Rentenantrag

von Lucie01.11.2019 | 19:12
919 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, Anfang April diesen Jahres hatte ich einen EM-Rentenantrag gestellt, diverse Arzt- und Krankenhausberichte sowie Selbsteinschätzunsbogen und Schweigepflichtsentbindungen etc. beigefügt. Im Juni forderte die DRV dann einen Befundbericht meines Hausarztes an, welchen ich umgehend ausfüllen ließ und zurückschickte. Da ich dann seither gar nichts mehr gehört habe, stellte ich am 11.10.2019 eine schriftliche Sachstandsanfrage, keine Reaktion. Mitte dieser Woche suchte ich dann telefonischen Kontakt, die Dame teilte mir mit, dass meine Akte vorläge, mehr könne sie mir leider nicht sagen... Müsste die DRV nicht schriftlich zu meiner Sachstandsanfrage Stellung nehmen?! Wer weiss hier Bescheid? Vielen Dank und Grüsse - Lucie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lucie,

eine schriftliche Antwort Ihrer Anfrage, sollte eigentlich erfolgen, ja. Gegebenenfalls sieht jedoch die zuständige Sachbearbeiterin Ihre Sachstandsanfrage durch das geführte Telefonat als erledigt an und sendet Ihnen nun keine Antwort auf Ihre Anfrage zu. Dies ist allerdings nur eine Vermutung und bringt Sie der Lösung Ihres Problems nicht näher. Sachstandsanfragen sind direkt mit der Sachbearbeitung zu klären und wenn Sie noch eine schriftliche Antwort zusätzlich zu dem geführten Telefonat benötigen, sollten Sie dies direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin klären.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

KSCam 01.11.2019 | 22:38
M.E. gehört es sich dass Anfragen beantwortet werden. Aber was nützt Ihnen das jetzt, wenn Sie im konkreten Fall keine Antwort erhalten haben.
Lucieam 04.11.2019 | 09:37
Leider habe ich zu meiner Frage noch keine Experten-Antwort erhalten - ist meine Vermutung richtig, dass die DRV sich schriftlich zu meiner (aufgrund des Zeitraums von Antragstellung bis jetzt wohl durchaus berechtigten) Sachstandsanfrage äussern MUSS? Wenn keine schriftliche Mitteilung kommt - welche Möglichkeiten habe ich? Täglich anrufen und Sachbearbeiter "ärgern" scheint mir nicht die richtige Strategie zu sein...
Siehe hieram 05.11.2019 | 14:49
Zitat von Lucie anzeigen
Hallo Lucie, mit der Anforderung für den Bericht Ihres Hausarztes müssten Sie ein Begleitschreiben erhalten haben. Auf diesem finden Sie "Ihren Sachbearbeiter". Schreiben Sie diesen -nochmals- an. z.Bsp.: "Bereits am xx.xx. hatte ich nach dem Sachstand meines Antrages auf EMRente gestellt. Leider habe ich noch keine Antwort erhalten. Bitte teilen Sie mir schriftlich bis zum xx.xx.xx, ob zur Bearbeitung meines Antrages weitere Unterlagen notwendig sind, bzw. warum über meinen Antrag noch nicht entschieden werden konnte." Viel Erfolg und alles Gute!
Lucieam 05.11.2019 | 14:32
Sehr geehrtes Expertenteam, ob ich bei dem Telefonat mit der DRV mit "meiner" Sachbearbeiterin gesprochen habe, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vermute aber eher nicht, da ich 1. keine Kenntnis darüber habe, wer "meine" Sachbearbeiterin überhaupt ist und 2. die Dame meinte, sie würde meine Akte mal "hervorholen" (aus den Tiefen des Computers?!). Die Aussage der Dame beschränkte sich wie gesagt dann auch darauf, dass sie bestätigte, dass meine Akte vorläge... Das kann doch nicht die Antwort auf eine Sachstandsanfrage sein?! Wäre es sinnvoll, eine 2. schriftliche Sachstandsanfrage an die DRV zu schicken, um evtl. eine informative schriftliche Antwort zu erhalten? Oder verspreche ich mir von einer Sachstandsanfrage zuviel - erschöpft sich womöglich die Antwort der DRV tatsächlich in einigen lapidaren Worten a la "ist in Bearbeitung, wir bitten um Geduld..." ? Wäre für nähere Informationen äußerst dankbar - LG Lucie
KSCam 05.11.2019 | 17:55
Auch wenn es schwer fällt - halten Sie den Ball flach. Sie wissen doch aus dem Telefonat dass der Antrag eingegangen ist. Was haben Sie davon, wenn Sie das auch noch schriftlich bekommen? Nützt Ihnen doch gar nichts (und macht nur Arbeit). Wir hätten viel zu tun, wenn wir jedem Kunden dessen Antrag läuft, (vielleicht sogar) mehrfach schriftlich erklären müssen, was jetzt als nächstes ansteht und dass sein Vorgang natürlich in Bearbeitung ist......und warum es noch dauert.... Und wegen dieser "Lappalie" ggfls eine Untätigkeitsklage zu erwägen, wäre in meinen Augen "Quatsch hoch 3". So etwas verzögert alles eher als dass es die Dinge beschleunigt. Bedenken Sie bitte, dass - so wichtig Ihr Einzelfall auch ist - das nicht der einzige Vorgang ist der dort bearbeitet wird. Und gestehen Sie der Person mit der Sie telefoniert haben vielleicht zu, dass die glaubt, dass die Anfrage mit dem Telefonat erledigt ist("ich hab der Kundin doch gesagt dass der Antrag bearbeitet wird, was will die eigentlich noch?")
Lucieam 05.11.2019 | 20:05
Vielen Dank für die Antworten und einen schönen Abend! Werde noch zuwarten.... LG Lucie
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