Hallo Lucie,
eine schriftliche Antwort Ihrer Anfrage, sollte eigentlich erfolgen, ja. Gegebenenfalls sieht jedoch die zuständige Sachbearbeiterin Ihre Sachstandsanfrage durch das geführte Telefonat als erledigt an und sendet Ihnen nun keine Antwort auf Ihre Anfrage zu. Dies ist allerdings nur eine Vermutung und bringt Sie der Lösung Ihres Problems nicht näher. Sachstandsanfragen sind direkt mit der Sachbearbeitung zu klären und wenn Sie noch eine schriftliche Antwort zusätzlich zu dem geführten Telefonat benötigen, sollten Sie dies direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin klären.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung