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Experten-Antwort

Säumniszuschlag

von MB11.05.2014 | 02:26
1211 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, jemand ist seit Jahren selbstständig. Er hat nicht gewusst, dass er sich in seiner Berufsgruppe gesetzlich rentenversichern muss. Er war privat rentenversichert bis die Rentenkasse ihn anschrieb undBeiträge nachverlangte. Die hat er, nachdem man ihm nach sofortiger Rücksprache ein halbes Jahr Aufschub gewährte, bezahlt. Säumniszuschläge sollte er nicht bekommen, da er sehr kooperativ war und ist. Nun zahlt er nach der Nachzahlung schon wieder ein Jahr regulär. Jetzt bekam er ein Schreiben mit mehreren 1000 Euro Säumniszuschlägen. Auch für die Zeit in der er regulär zahlt nach der Nachzahlung und auch für das gewährte halbe Jahr Aufschub. Wie kann das sein? Muss er den zahlen? Wie wird das Säumnis berechnet? Der Bescheid ist kaum zu verstehen. Der Bescheid wurde als falsch wieder aufgehoben und in dem Aufhebungsschreiben stand dann nach der Audhebung "Ubsere Restforderung beträgt dann noch... Euro". Wie kann das sein, wenn der Bescheid aufgehoben wurde? Was kann er tun? Besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage läßt sich allgemein nicht beantworten, da der Sachverhalt des entsprechenden Einzelfalles geprüft werden muss. Grundsätzlich sind alle selbständig Tätigen verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden.

Daher ist bei fehlender Meldung im Rahmen der Verjährungsfrist auch die rückwirkende Feststellung der Versicherungspflicht samt Säumniszuschlägen möglich. In Ihrem speziellen Fall sollten Sie nochmals persönlich Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen und die Angelegenheit klären.

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2 Antworten

Schadeam 11.05.2014 | 05:51
Wie kann das sein? Vielleicht hat der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht und den Vorgang nicht komplett durchgelesen? Vielleicht war es eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung? Oder ein neuer Vorgesetzter? Diese Frage lässt sich nicht im Forum sondern nur im direkten Kontakt mit der Sachbearbeitung oder dessen Vorgesetzten bei der DRV klären. Der "jemand" soll sich dahinterklemmen, vielleicht hat der oder die "jemand" Ihnen auch nicht alle wichtigen Informationen zum Sachverhalt gegeben....
Xam 11.05.2014 | 14:08
ja, diese unklaren und falschen Bescheide können einen schon zur Verzweiflung bringen und ich frage mich oft, woran es liegt, dass so viele Fehler gemacht werden bei der RV. Und wenn etwas geklärt werden soll, werden die Kollegen vorgeschoben und ganz oft ist die Akte "unterwegs" (na, wenigstens kommt sie so rum ;-) ) Da hilft nur: Gelassenheit...
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