Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Beste Altersvorsorge ist und bleibt das Eigenheim, hinzu kommt die gesetzliche Rente und am besten noch eine Betriebsrente. Nur gut das ich Riester nicht gemacht habe.Warum so ungenau, exakt, noch bis 31.12.2014 15,50% Kranken Versicherung und 2,05 Pflegev. ohne Kinder sogar 2,30 %. Zur Wahrheit aber gehört auch- so schmerzlich die 17,55% sind- der begünstige Steuersatz von 18% mit 65 Jahren Rentenbeginn bei 64 Jahren 19%,usw. Also nicht nachgelagert, sondern die Ertragsanteil- Besteuerung, maßgebend das Alter bei Rentenbeginn, wie dies grundsätzlich bei Rente bis 2004 galt. MfG. Betriebsrente??? Aber nur wenn sie der Arbeitgeber einzahlt. Wenn du gesetzlich Krankenversichert bist, mußt du die voll versteuern und zahlst volle Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18 % zur Zeit). Da gehen dann ca. 40 % von der Betriebsrente schon ein mal weg. Das rechnet sich in der Regel nur dann für dich, wenn der Arbeitgeber sie voll bespart.
Entschuldigung, wenn ich widerspreche, wieder nennen Sie die 18%, obwohl für alles Kassen es 15,5% sind. Mit der voll Versteuerung hat dies nichts damit zu tun , wenn man gesetzlich versichert ist, wäre auch schlimm, inzwischen sind fast alle Rentner gesetzlich versichert. Auch bei Privatrenten gilt in der Regel die Ertrags Anteil Besteuerung. Habe für meine Zusatzrente beim BVV Berlin, zeit Lebens 1/3 Beitrag bezahlt, der AG. 2/3. Bei Renteneintritt mit 63 Jahren wird die Rente mit 20% versteuert, 17,55 % Beitrag für RV/PflV. MfG.Warum so ungenau, exakt, noch bis 31.12.2014 15,50% Kranken Versicherung und 2,05 Pflegev. ohne Kinder sogar 2,30 %. Zur Wahrheit aber gehört auch- so schmerzlich die 17,55% sind- der begünstige Steuersatz von 18% mit 65 Jahren Rentenbeginn bei 64 Jahren 19%,usw. Also nicht nachgelagert, sondern die Ertragsanteil- Besteuerung, maßgebend das Alter bei Rentenbeginn, wie dies grundsätzlich bei Rente bis 2004 galt. MfG. Betriebsrente??? Aber nur wenn sie der Arbeitgeber einzahlt. Wenn du gesetzlich Krankenversichert bist, mußt du die voll versteuern und zahlst volle Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18 % zur Zeit). Da gehen dann ca. 40 % von der Betriebsrente schon ein mal weg. Das rechnet sich in der Regel nur dann für dich, wenn der Arbeitgeber sie voll bespart.
Beherrsche nur die Rechen Grundarten. 15,50% Krankenversicherung und 2,05% ( evtl.2,30) Pflegeversicherung sind nun mal 17,55 %, soll ich Ihnen neutral die Mitteilung des BVV zu senden??? MfG.Frau Rattinger spricht auch ausdrücklich von "Sozialversicherungsbeiträgen", also Kranken- und PFLEGEversicherung ;-) Und das sind nunmal "ca 18 %"...Entschuldigung, wenn ich widerspreche, wieder nennen Sie die 18%, obwohl für alles Kassen es 15,5% sind. Mit der voll Versteuerung hat dies nichts damit zu tun , wenn man gesetzlich versichert ist, wäre auch schlimm, inzwischen sind fast alle Rentner gesetzlich versichert.Betriebsrente??? Aber nur wenn sie der Arbeitgeber einzahlt. Wenn du gesetzlich Krankenversichert bist, mußt du die voll versteuern und zahlst volle Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18 % zur Zeit). Da gehen dann ca. 40 % von der Betriebsrente schon ein mal weg. Das rechnet sich in der Regel nur dann für dich, wenn der Arbeitgeber sie voll bespart.
Entschuldigung, wenn ich widerspreche, wieder nennen Sie die 18%, obwohl für alles Kassen es 15,5% sind. Mit der voll Versteuerung hat dies nichts damit zu tun , wenn man gesetzlich versichert ist, wäre auch schlimm, inzwischen sind fast alle Rentner gesetzlich versichert.Frau Rattinger spricht auch ausdrücklich von "Sozialversicherungsbeiträgen", also Kranken- und PFLEGEversicherung ;-) Und das sind nunmal "ca 18 %"...
Nun ja, dafür zahl ich aber auch seit meinem 17. Lebensjahr ein und plane dies, nach momentanen Stand der Gesetze bis zum 65 Lj. https://www.vbl.de/So ca. 600 Euro Netto bei einem Pflichtaufwand von ca. 40 Euro im Monat (was der Arbeitnehmer zahlen muss)Also ungefähr 1.000 Euro Brutto? Und das für 40 Euro monatlichen Aufwand. Wer macht das nicht? Wo gibt es sowas?
und 17,85 % sind nicht "ca 18 %" ?!?!?!?! Naja, seis drum, einen schönen Abend noch...Beherrsche nur die Rechen Grundarten. 15,50% Krankenversicherung und 2,05% ( evtl.2,30) Pflegeversicherung sind nun mal 17,55 %, soll ich Ihnen neutral die Mitteilung des BVV zu senden??? MfG.Entschuldigung, wenn ich widerspreche, wieder nennen Sie die 18%, obwohl für alles Kassen es 15,5% sind. Mit der voll Versteuerung hat dies nichts damit zu tun , wenn man gesetzlich versichert ist, wäre auch schlimm, inzwischen sind fast alle Rentner gesetzlich versichert.Frau Rattinger spricht auch ausdrücklich von "Sozialversicherungsbeiträgen", also Kranken- und PFLEGEversicherung ;-) Und das sind nunmal "ca 18 %"...
Es geht auch nicht um Sozialversicherung, sondern um Kranken/Pflegeversicherung. 17,55 % sind auch nicht 17,85% !und 17,85 % sind nicht "ca 18 %" ?!?!?!?! Naja, seis drum, einen schönen Abend noch...Beherrsche nur die Rechen Grundarten. 15,50% Krankenversicherung und 2,05% ( evtl.2,30) Pflegeversicherung sind nun mal 17,55 %, soll ich Ihnen neutral die Mitteilung des BVV zu senden??? MfG.Frau Rattinger spricht auch ausdrücklich von "Sozialversicherungsbeiträgen", also Kranken- und PFLEGEversicherung ;-) Und das sind nunmal "ca 18 %"...Entschuldigung, wenn ich widerspreche, wieder nennen Sie die 18%, obwohl für alles Kassen es 15,5% sind. Mit der voll Versteuerung hat dies nichts damit zu tun , wenn man gesetzlich versichert ist, wäre auch schlimm, inzwischen sind fast alle Rentner gesetzlich versichert.Betriebsrente??? Aber nur wenn sie der Arbeitgeber einzahlt. Wenn du gesetzlich Krankenversichert bist, mußt du die voll versteuern und zahlst volle Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18 % zur Zeit). Da gehen dann ca. 40 % von der Betriebsrente schon ein mal weg. Das rechnet sich in der Regel nur dann für dich, wenn der Arbeitgeber sie voll bespart.
Es geht auch nicht um Sozialversicherung, sondern um Kranken/Pflegeversicherung. 17,55 % sind auch nicht 17,85% !und 17,85 % sind nicht "ca 18 %" ?!?!?!?! Naja, seis drum, einen schönen Abend noch...Beherrsche nur die Rechen Grundarten. 15,50% Krankenversicherung und 2,05% ( evtl.2,30) Pflegeversicherung sind nun mal 17,55 %, soll ich Ihnen neutral die Mitteilung des BVV zu senden??? MfG.Frau Rattinger spricht auch ausdrücklich von "Sozialversicherungsbeiträgen", also Kranken- und PFLEGEversicherung ;-) Und das sind nunmal "ca 18 %"...Entschuldigung, wenn ich widerspreche, wieder nennen Sie die 18%, obwohl für alles Kassen es 15,5% sind. Mit der voll Versteuerung hat dies nichts damit zu tun , wenn man gesetzlich versichert ist, wäre auch schlimm, inzwischen sind fast alle Rentner gesetzlich versichert.Betriebsrente??? Aber nur wenn sie der Arbeitgeber einzahlt. Wenn du gesetzlich Krankenversichert bist, mußt du die voll versteuern und zahlst volle Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18 % zur Zeit). Da gehen dann ca. 40 % von der Betriebsrente schon ein mal weg. Das rechnet sich in der Regel nur dann für dich, wenn der Arbeitgeber sie voll bespart.
Wir in Bayern verstehen unter Sozial Versicherungs Beiträge für einen Arbeitnehmer: 9,45 % Rentenbeitrag 1,50 % Arbeitslosenversicherung 8,20 % Krankenversicherung 1,025 % Pflegeversicherung ---------- 20,175 Gesamtbetrag kommen noch 19,275 Arbeitgeber Beitrag, dies sind dann -------- 39,450 Hierzu sagt man ? Bei solchen Beträgen braucht man das Wort"etwa" nicht. MfG.Es geht auch nicht um Sozialversicherung, sondern um Kranken/Pflegeversicherung....ohh, wurde KV PV aus der Sozialversicherung ausgegliedert? Demnächst folgt wohl auch AV UV RV - ich habe manchmal Sekundenschlaf im Büro, könnte wohl in dieser Zeit passiert sein ;-) Konrad, bitte mal den aktuellen Gesetzeszustand verlinken, ansonsten bleibt es bei 'rd. 18 %' Abzug für Sozialversicherungsbeiträge (!) für den 'Normalorentner' ...ist halt ein Sammel/Oberbegriff - wie auch für Abgaben/Steuern, ohne die einzelnen Abgabearten genau benennen zu müssen, wo Sie ja der 'Fachmann' sind *g Gruß w.
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