"Reinrassig" gibt es zum Glück seit 1945 nicht mehr in Deutschland, und das ist auch gut so ;-)
Prinzipiell kann das Versorgungsamt auch einen unbefristeten SB-Status jederzeit überprüfen, besonders, wenn es etwas erfahren sollte, das an der Schwerbehinderung zweifeln lässt. In der Praxis kommt das aber eher selten vor.
Selbst wenn Sie den SB-Status verlieren sollten, können Sie noch Widerspruch einlegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht klagen, ggf. sogar in mehreren Instanzen. Bis dann die Aberkennung -wenn -übberhaupt- rechtsgültig festgestellt wird, können also Jahre ins Land gehen. Und erst dann ist der SB-Status rechtskräftig weg.
Und bis dahin bekommen Sie ohne Probleme Ihren Schwerbehinderten-Rente (wenn Sie mindetsens 35 Jahre Wartezeit haben und das notwendige Alter erreicht haben).
Alles wird gut!
https://www.youtube.com/watch?v=2TaAsz_-SUg