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Experten-Antwort

SB-Ausweis unbefristet und Rente

von Schwerbehinderter26.02.2024 | 10:27
201 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Kann ein unbefristeter SB-Ausweis über das Versorgungsamt geprüft und ggf. aberkannt werden? Werde in naher Zukunft den Antrag auf SB-Rente stellen, daher die Frage zu dieser Eventualität. Sorry wenn es keine reinrassigige Rentenfrage ist, vielleicht bekomme ich dennoch Infos hierzu? Danke und eine gute Woche.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

Eine Antwort auf Ihre Frage können Sie vermutlich Ihrem Bescheid und den Hinweisen des Versorgungsamtes entnehmen oder dort eine Anfrage stellen. Für Ihren Altersrentenantrag müssen Sie einen gültigen Ausweis für schwerbehinderte Menschen vorlegen und die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie in Ihrer Rentenauskunft nachlesen.  

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5 Antworten

hilfreicham 26.02.2024 | 10:58
Am rechten Rand des Browserfensters gibt es einen Scrollbalken. Einfach mal 5 Beiträge runterscrollen ... -> Ja, da abhängig von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand.
Gerald von Riveram 26.02.2024 | 12:30
Wenn Sie natürlich einen Erhöhungsantrag beim Versorgungsamt stellen, wird neu geprüft. Aber auch generell kann ein unbefristeter GdB sich ändern. Deshalb bitte keine Schlafende Hunde wecken. Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, stellen sie einfach den Antrag AR für Schwerbehinderte.
Alles wird gutam 26.02.2024 | 14:57
"Reinrassig" gibt es zum Glück seit 1945 nicht mehr in Deutschland, und das ist auch gut so ;-) Prinzipiell kann das Versorgungsamt auch einen unbefristeten SB-Status jederzeit überprüfen, besonders, wenn es etwas erfahren sollte, das an der Schwerbehinderung zweifeln lässt. In der Praxis kommt das aber eher selten vor. Selbst wenn Sie den SB-Status verlieren sollten, können Sie noch Widerspruch einlegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht klagen, ggf. sogar in mehreren Instanzen. Bis dann die Aberkennung -wenn -übberhaupt- rechtsgültig festgestellt wird, können also Jahre ins Land gehen. Und erst dann ist der SB-Status rechtskräftig weg. Und bis dahin bekommen Sie ohne Probleme Ihren Schwerbehinderten-Rente (wenn Sie mindetsens 35 Jahre Wartezeit haben und das notwendige Alter erreicht haben). Alles wird gut! https://www.youtube.com/watch?v=2TaAsz_-SUg
Schwerbehinderteram 26.02.2024 | 16:22
Danke Allen für die Antworten :-) @"Alles wird gut": es gibt aber auch in der heutigen Zeit noch reinrassige Schäferhunde ;-)
am 28.02.2024 | 08:14
Ja das passt. Und die meisten dieser „reinrassigen“ Schäferhunde, besonders die deutschen, sind schwerbehindert wegen massiver Hüftprobleme :-)
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