Hallo Klappstock,
sofern sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat, müssen sie Ihren Rentenversicherungsträger, auch unabhängig vom Grad einer Behinderung, informieren.
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Hallo Klappstock,
sofern sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat, müssen sie Ihren Rentenversicherungsträger, auch unabhängig vom Grad einer Behinderung, informieren.
Durchaus. Nicht jeder, der berentet ist hat einen GdB, nicht jeder der einen GdB hat, ist berentet. Sie müssen der RV Veränderungen mitteilen, wenn diese Einfluß auf die Rentengewährung haben könnte. Eine Herabsetzung des GdB auf 0, also gar nicht mehr Schwerbehinderte, deutet auf eine Verbesserung des Gesundheitszustand es hin. Ob das auch rentenrelevant ist oder Sie trotzdem weiter erwerbsgemindert sind, weil zwar nicht mehr SB aber immer noch krank, wird die RV entscheiden. Die Frage ist also die, hat sich Ihr Gesundheitszustand verändert? Dieses müssen Sie angeben. Oder sind Sie so krank wie vordem, nur gibt das keinen GdB mehr her, dann hat sich nichts verändert und es ist egal für die Rentengewährung, da nur der GdB entfallen ist, welcher für die Rentengewährung nicht zwingend ist. Allerdings ist dieser ja nicht grundlos entfallen!Hallo Klappstock, sofern sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat, müssen sie Ihren Rentenversicherungsträger, auch unabhängig vom Grad einer Behinderung, informieren.Irgendwie was das aber nicht die Frage! Ein GdB hängt nicht zwangsläufig am Gesundheitszustand, genauso anders rum.
Ja, Sie haben recht, Verbesserung war wohl nicht ganz das richtige Wort.Eine Herabsetzung des GdB auf 0, also gar nicht mehr Schwerbehinderte, deutet auf eine Verbesserung des Gesundheitszustand es hin.Und genau das ist falsch! Ein GdB sagt eben nicht etwas über den Gesundheitszustand aus, sondern um "Einschränkungen" im Alltag. Ich kenne jemanden, der Aufgrund fehlender Gliedmaßen einen GdB besitzt, aber kerngesund ist, oder um es mit Ihren Worten zu sagen, keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes hat. Ich stimme zu das eine Veränderung des GdB der RV mitgeteilt werden muss, sofern dort bekannt.
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