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Experten-Antwort

Scheidung

von Anne24.10.2023 | 11:54
181 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich hab eine Frage, ich bin seit 4 Jahren verheiratet und ich bin seit 2015 in Rente bez. Bekommen die volle erwerbsminderungsrente. Und mein Mann ist noch Berufstätig Was passiert bei der Scheidung dann . Wird meine Volle erwerbsminderungsrente gekürzt ?! LG Anne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

 

bei der Scheidung werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (zum Beispiel Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, private Altersversorgung, Betriebsrenten, etc.) zwischen den bisherigen Ehepartnern zu gleichen Teilen aufgeteilt (= sogenannter Halbteilungsgrundsatz). Dies bedeutet, dass der Ehepartner, der mehr erworben hat, insgesamt etwas abgeben muss und umgekehrt der andere Ehepartner etwas dazu bekommt.

 

Der Versorgungsausgleich wird ab dem Folgemonat der Rechtskraft des Beschlusses des Familiengerichts wirksam. Das bedeutet, dass Ihre bereits laufende Erwerbsminderungsrente ab diesem Zeitpunkt entweder gekürzt oder erhöht wird.

 

Wer bei Ihrem Fall ausgleichspflichtig und wer ausgleichsberechtigt ist, kann ich ohne genaue Kenntnis der Details nicht beurteilen. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

VAGam 24.10.2023 | 12:23
Dann wird im Rahmen des Versorgungsausgleiches ermittelt, wer in der Ehezeit mehr Rentenanprüche erworben hat. Sollten Sie dies gewesen sein, kann auch Ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt werden.
Geraldam 24.10.2023 | 13:30
Das sind persönliche Entgeltpunkte und keine festen Sätze.
Yam 24.10.2023 | 14:38
Kann man als Erwerbsminderungsrentner noch Rentenansprüche erwerben? Die EM-Rente bestand schon bei Eheschließung, während der Herr berufstätig war. Wer in der Ehe nichts erwirtschaftet, kann auch nichts abgeben.
Abschlägeam 24.10.2023 | 18:33
Kommt darauf an wie alt die Dame ist, und ob in die Ehezeit noch 'Zurechnungszeiten' der EM-Rente fallen. Das wird dann aber alles beim Versorgungsausgleich berücksichtigt.
Reife Leistungam 24.10.2023 | 19:04
Wow, 4 Jahre verheiratet,warum heißt das bloß Bund fürs Leben?
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