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Experten-Antwort

Scheidung

von Nordlicht01.12.2011 | 09:46
1637 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin mit 60 Jahren in Rente gegangen. Abzug 18%. So weit in Ordnung. Durch die Scheidung bekam ich etwa 6 Punkte übertragen. Wieso bekommen die auch 18 % minus. Da heiß doch, ich bekomme keine vollen 6 Punkte obwohl mein Ex volle 6 Punkte minus hat. Wo bleibt der Rest? Beim Ex oder einfach weg?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der zu Gunsten von Ihnen durchgeführte Versorgungsausgleich wird in Ihrer Rentenversicherung durch einen Zuschlag von ca. 6 Entgeltpunkten berücksichtigt. Dieser Zuschlag erhöht die Summe der Entgeltpunkte, die Sie ansonsten erworben haben.

Da die Entscheidung über den Versorgungsausgleich - wenn ich Ihre Anfrage richtig verstanden habe - bereits vor Ihrem Rentenbeginn rechtskräftig wurde, war der Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich bereits ab dem Rentenbeginn zu berücksichtigen. Die Summe Ihrer Entgeltpunkte erhöhte sich also bereits ab dem Rentenbeginn um den Zuschlag. Daher galt in der Folge für den Zuschlag der gleiche Abzug wie für die anderen Entgeltpunkte.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich bezüglich des Abschlags bei Ihrem früheren Ehegatten etwas ändert, d. h. er hat dadurch keinen Vorteil.

Der Gesetzgeber hat die Abschläge bei der Rentenzahlung eingeführt, da durch den vorzeitigen Rentenbeginn eine längere Gesamtbezugsdauer gegeben ist. Dies soll durch die Abschläge ausgeglichen werden. Für Ihren Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich gilt diese Tatsache genauso.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Da der Sachverhalt aus Ihrer Anfrage nicht genau hervorgeht, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

Wurde Ihr früherer Ehegatte im Scheidungsurteil dazu verurteilt, für Sie Rentenanwartschaften durch die Zahlung von Beiträgen zu begründen?

Falls nein, wie lautet der Tenor des Urteils?

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2 Antworten

Annaam 01.12.2011 | 17:16
Der Abschlag ist ein gewisser Ausgleich dafür, dass Sie länger Rente beziehen, als wenn Sie regulär mit 65 begonnen hätte. Und diese längere Rente bekommen Sie eben auch für die 6 Punkte.
Heidiam 04.12.2011 | 09:56
Die Frage habe ich mir oft gestellt , soweit ich verstanden habe , hat man vollen Anspruch auf Rentenversorgung vom Ex, wenn man erst in tatsächlichen Rentenalter geht. Meine Scheidung war 2006 . Laut Gerichtsurteil muss mir Ex Rentenausgleich zahlen. Was ich aber sehr vermisse , sehe keine Renteneinzahlung vom Ex auf meinem Rentenbescheid. Ich bin noch Teilzeit - Berufstätig bis 2016. Muss ich da forderung stellen ?
Deutsche Rentenversicherung
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