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Experten-Antwort

Scheidung, Auszug aus dem gemeinsamen Haus

von Alex28.10.2023 | 16:01
334 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi, ich will mich von meiner Frau scheiden lassen, wir bewohnen gemeinsam mit unseren gemeinsamen Kindern ein Haus (wir zahlen noch ab). Durch div. Geschehnisse müssten wir leider auch das Familienauto finanzieren, dadurch ist das Geld ziemlich knapp. Bekomme ich externe Hilfe um eine eigene Wohnung zu bekommen? Ohne schaffe ich leider die Miete für die neue Wohnung und die gemeinsamen Schulde nicht, auch nicht anteilig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex, in diesem Forum werden Sie auf Ihre Frage leider keine von den Experten qualitätsgesicherte Auskunft bekommen. Ich schließe mich dem Ratschlag von „Abschläge“ an, und rate Ihnen zu einem Fachanwalt und ggf. zum Besuch eines Schuldnerberaters. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

....am 28.10.2023 | 16:10
Hmmham 28.10.2023 | 16:21
Die Rentenversicherung kann hier nicht helfen.
Abschlägeam 28.10.2023 | 16:36
Sie dürfen so lange im gemeinsamen Haus leben bis es verkauft wurde und sie sich nach Abzahlung der Hypotheken alle eine neue Bleibe suchen können. Was können die steuerzahlenden Bürger, die dann Ihre Ansprüche finanzieren sollen, dafür, dass Sie sich trennen wollen? Aber die Rentenversicherung ist dafür überhaupt nicht zuständig. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten und suchen Sie sich auch einen Schuldenberater. Viel Erfolg und alles Gute!
Zettleram 28.10.2023 | 17:03
Tja, für soviel Ansprüche wird wohl jede wie auch immer geartete staatliche Hilfe nicht aufkommen. Das Haus kann verkauft und wenn es dumm kommt Zwangsversteigert werden. Oder die Frau übernimmt alles und lässt Sie raus, einer den anderen auszahlen wird wohl monetär auch nichts werden. Wir haben es damals so geregelt Schuldhaft Entlassung des einen, dafür keine Auszahlung. Dabei muß aber einer das Haus mit den Schulden übernehmen. Bürgergeld für eine Wohnung UND eine weitere Beteiligung an den häuslichen und Autoschulden können Sie sich abschminken.
Lolliam 28.10.2023 | 17:15
Du meine Güteam 28.10.2023 | 20:16
Was hat das Thema mit der Rentenversicherung zu tun? Nichts.
Bla, blaam 29.10.2023 | 07:53
Ist doch egal. @Abschläge antwortet zu jeder noch so abwegigen Frage. Ist eben sein Krankheitsbild.
Maxiam 30.10.2023 | 14:30
Sorry. Mein Kommentar war natürlich auch völlig überflüssig.
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