Mit dem Versorgungsausgleich werden die Ansprüche unter anderem der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen. Der Rentenversicherer orientiert sich bei der Umsetzung des Versorgungsausgleichs an den Vorgaben ( Urteil ) des Familiengerichtes.
Ob der Versorgungsausgleich im Einzelfall wirksam ausgeschlossen wurde ( z.B. durch Vertrag ) prüft und entscheidet das Familiengericht. Ob ein für die 1. Ehe wirksamer Ausschluss des Versorgungsausgleichs auch für die erneute Ehe gilt, kann von uns nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Wegen umfassender rechtlicher Beratung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht bzw. an das Familiengericht.