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Scheidungsurteil aus der Schweiz - von deutschem Gericht anerkannt

von Scheidung tut weh05.01.2019 | 18:48
217 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Folgendes Problem: Sowohl in D als auch in der CH sind von beiden Ex-Eheleuten Anwartschaften in der jeweiligen staatlichen Rentenversicherung erworben worden (DRV und AHV). Die Ehe wurde in der CH geschieden. Das CH-Scheidungsurteil ist von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz nach § 107 FamFG anerkannt worden. Über einen in D durchzuführenden Versorgungsausgleich ist in dieser Anerkennung nichts ausgeführt. Wenn nun diese Entscheidung nach § 107 FamFG der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt würde, wird dann ein Versorgungsausgleich durchgeführt? Wenn nein, was wäre zu veranlassen, dass ein solcher bezüglich der in Deutschland erworbenen Rentenanwartschaften durchgeführt wird? Vielen Dank für Ihre Mühewaltung.

2 Antworten

VAGam 05.01.2019 | 20:35
Es ist doch naheliegend eine derartige Frage dem Familiengericht oder einem Anwalt für Scheidungsrecht zu stellen. Ansonsten handelt es sich doch eher um ein Randgebiet der Rentenversicherung!
immer wieder Sonntagam 06.01.2019 | 14:27
Die Deutsche Rentenversicherung trifft keine Entscheidung, sie führt nur aus was das Gericht urteilt. Das hättet in bei der Scheidung in der Schweiz alles regeln/angeben müssen.
Deutsche Rentenversicherung
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