Hallo
Zur Klärung der Frage ob jemand selbständig tätig oder abhängig beschäftigt ist, wurde bei der deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren geschaffen.
Das Verfahren wird von der deutschen Rentenversicherung Bund – Clearingstelle – 10704 Berlin durchgeführt.
Beteiligte, die eine Statusfeststellung beantragen können sind die Vertragspartner ( z.B. Auftragnehmer und Auftraggeber ). Das Anfrageverfahren kann von jedem Beteiligten allein beantragt werden. Einigkeit über die Beurteilung der Erwerbstätigkeit braucht nicht zu bestehen.
Aus Beweisgründen ist für das Anfrageverfahren die Schriftform vorgeschrieben.
Der Antragsvordruck kann bei der deutschen Rentenversicherung Bund – Clearingstelle – 10704 Berlin angefordert, oder aus dem Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) abgerufen werden.