Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Scheinselbständigkeit

von Bettina26.04.2007 | 09:26
1875 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hilfe, komme nicht weiter. Ich bin Ergotherapeutin, gehöre somit grundsätzlich erstmal zu einer der Berufsgruppen, die versicherungspflichtig ist. Nach betriebsbedingter Kündigung habe ich vor, mich ergotherapeutischen Praxen als freie Mitarbeiterin anzubieten, z.B. zur Urlaubsvertretung. Gleichzeitig möchte ich eine Art Beratungsbüro eröffnen. Die Beratung wird nicht auf ärztliche Weisung erfolgen. Für mich ist wichtig zu wissen, ob der Vorwurf der Scheinselbständigkeit für meine Tätigkeit als freie Mitarbeiterin gilt, da mögliche Auftraggeber vor den möglichen Folgen zurückschrecken. Mir bleibt aufgrund der Stellensituation aber kaum etwas anderes als eben die Selbständigkeit, wenn ich arbeiten will. So wie ich das verstehe geht es doch darum, dass irgendjemand die Sozialleistungen zu tragen hat. Meine Fragen: 1. Wenn ich nun als Ergotherapeutin ja sowieso rentenversicherungspflichtig bin, muss ich das zahlen. Kann dann ein Auftraggeber noch in die Pflicht genommen werden? 2. Bin ich aufgrund der Berufsbezeichnung schon rentenversicherungspflichtig oder ist das nur an die Tätigkeit "Behandlung auf ärztliche Anweisung" gebunden, gilt also nicht für meine Beratungstätigkeit? 3. Ich möchte den Gründungszuschuß vom Arbeitsamt in Anspruch nehmen, gelte ich für die Dauer der Förderung erst mal als Selbständige oder sollte dennoch eine Statusüberprüfung beantragt werden? Ich habe hier schon mehrere Erkundigungen eingeholt, über die Rentenversicherungsanstalt vor Ort, die Krankenkasse, den Berufsverband, das Internet, entweder gab es keine klaren Auskünfte, weil die Stellen überfragt waren, oder die Infos waren total unterschiedlich. Für hilfreiche Informationen wäre ich wirklich sehr dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als in einer Praxis angestellte Ergotherapeutin sind Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt.

Machen Sie sich indes selbständig, so stellt sich die Frage, ob Sie dadurch kraft Gesetzes nach § 2 Nr. 2 SGB VI versicherungspflichtig sind oder nicht.

Dies im Vorfeld verbindlich abzuklären ist eben Aufgabe der sogen. Clearingstelle (die dann das sogen. Statusfeststellungsverfahren betreibt) .

Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund – Clearingstelle – 10704 Berlin durchgeführt.

Beteiligte, die eine Statusfeststellung beantragen können sind die Vertragspartner ( z.B. Auftragnehmer und Auftraggeber ). Das Anfrageverfahren kann von jedem Beteiligten allein beantragt werden. Einigkeit über die Beurteilung der Erwerbstätigkeit braucht nicht zu bestehen.

Aus Beweisgründen ist für das Anfrageverfahren die Schriftform vorgeschrieben.

Der Antragsvordruck (V 023 und V 024) kann bei der deutschen Rentenversicherung Bund – Clearingstelle – 10704 Berlin angefordert, oder aus dem Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) abgerufen werden.

Darüber hinaus sei folgender Link empfohlen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_9694/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/03__publikationen/Gemeinsame__Rundschreiben__der__SV/2005/2005__07__05.html

MfG

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026